Studienfachbezogene Praktika für ausländische Studierende

Ein studienfachbezogenes Praktikum dient dazu, praktische berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen

zu den im Studienfach erworbenen theoretischen Inhalten zu erwerben.

Ausländische Studierende dürfen eine Beschäftigung grundsätzlich nur aufnehmen,

wenn sie einen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis) besitzen, der sie dazu berechtigt.

Info an Freunde und Bekannte

Gefällt Ihnen diese Publikation? Möchten Sie Freunde und Bekannte über diese Publikation informieren?

Bitte empfehlen bzw. teilen Sie diese Seite bei Facebook, Twitter, LinkedIn und/oder XING.

Für einen entsprechenden Hinweis auf dem elektronischen Weg nutzen Sie bitte die Weiterempfehlung per E-Mail.

Weitere Publikationen zeigen

ImpressumAGBDatenschutzRechtshinweiseFirmensucheJobagentSocial MediaServiceportal für Arbeitgeber