Steuerklassenwahl bei Ehegatten oder Lebenspartnern

Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind,

nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen,

können für den Lohnsteuerabzug wählen.

Mit den Tabellen können Sie die günstigste Steuerklassenkombination feststellen.

Info an Freunde und Bekannte

Gefällt Ihnen diese Publikation? Möchten Sie Freunde und Bekannte über diese Publikation informieren?

Bitte empfehlen bzw. teilen Sie diese Seite bei Facebook, Twitter, LinkedIn und/oder XING.

Für einen entsprechenden Hinweis auf dem elektronischen Weg nutzen Sie bitte die Weiterempfehlung per E-Mail.

Weitere Publikationen zeigen

ImpressumAGBDatenschutzRechtshinweiseFirmensucheJobagentSocial MediaServiceportal für Arbeitgeber