Steuerklassenwahl bei Ehegatten oder Lebenspartnern
Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind,
nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen,
können für den Lohnsteuerabzug wählen.
Mit den Tabellen können Sie die günstigste Steuerklassenkombination feststellen.
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