Versichert bei der VBG

Für den Versicherungsschutz ist es ohne Bedeutung, ob es sich um Voll- oder Teilzeitbeschäftigte,

Aushilfskräfte, kurzfristig und geringfügig Beschäftigte, Minijobber und Minijobberinnen

oder Ein-Euro-Jobber und Ein-Euro-Jobberinnen handelt.

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