Versichert bei der VBG
Für den Versicherungsschutz ist es ohne Bedeutung, ob es sich um Voll- oder Teilzeitbeschäftigte,
Aushilfskräfte, kurzfristig und geringfügig Beschäftigte, Minijobber und Minijobberinnen
oder Ein-Euro-Jobber und Ein-Euro-Jobberinnen handelt.
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