Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten

Wird zur Betreuung von Angehörigen oder zur Führung des Haushaltes

eine Person beschäftigt, können die Aufwendungen hierfür steuerlich begünstigt sein.

Und es reicht aus, wenn Dienstleistungen zur Grundpflege,

d.h. zur unmittelbaren Pflege am Menschen oder zur Betreuung beansprucht werden.

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