Altersvorsorge

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Wie der Staat Zusatzvorsorge fördert.

Wie sich die Besteuerung von Alterseinkünften ändert.

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Zusätzliche Altersvorsorge Warum die gesetzliche Rente so wichtig bleibt Wie der Staat Ihre Zusatzvorsorge fördert Wie sich die Besteuerung von Alterseinkünften ändert Umbau bei den Rentensteuern Die Riester-Rente Die Rürup-Rente Zusatzrente vom Chef Altersvorsorge ist eine sehr persönliche Sache. Da das Erwerbseinkommen sowie eventuelle Zusatzeinkünfte unterschiedlich verteilt sind, sollten Sie möglichst frühzeitig einen auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten zugeschnittenen Fahrplan entwickeln. Dazu sollten Sie zunächst prüfen, welche finanziellen Mittel Ihnen zur Verfügung stehen und welche Anlageformen angesichts Ihrer Lebenssituation sinnvoll sind. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, auch den einmal eingeschlagenen Weg zur zusätzlichen Altersvorsorge regelmäßig zu überprüfen. Im Regelfall wird es darum gehen, dass Sie den passenden Mix aus den verschiedenen Vorsorgeformen herausfinden. Da Alterseinkünfte nicht nur aus der gesetzlichen Rente, sondern auch aus betrieblicher Altersversorgung oder privater Vorsorge (zum Beispiel einer Lebens- oder privaten Rentenversicherung) bestehen können, spricht man auch vom Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung. Förderfähige Anlageformen Diese Anlageformen sind als RiesterRente förderfähig: Zertifizierte private Rentenversicherungen: Sie existieren als klassische und fondsbasierte Form und verbinden Kapitalanlage und Versicherung. Gezahlt wird eine lebenslange Rente. Bei Tod in der Leistungsphase fällt das Restvermögen an die Versichertengemeinschaft, wenn nicht eine Hinterbliebenenrente oder Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Die Leistungen bestehen in der Regel aus einer garantierten Rente und einer Überschussbeteiligung. Zertifizierte Banksparpläne: Ein Banksparplan besteht im langfristigen Ansparen von Bankguthaben mit fester oder variabler Verzinsung. Zertifizierte Fondssparpläne: Dies ist eine Anlage in Investmentfonds. Hohen Renditechancen bei Aktienfonds steht das Risiko fallender Kurse gegenüber. Garantiert wird in der Regel nur der Erhalt der eingezahlten Beiträge und Zulagen, jedoch keine Mindestverzinsung. Zertifizierte Darlehensverträge für die Bildung selbstgenutzten Wohneigentums, hierzu zählen auch zertifizierte Bausparverträge. Erwerb von (zusätzlichen) Genossenschaftsanteilen für eine vom Förderberechtigten selbstgenutzte Genossenschaftswohnung

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