Analyse betrieblicher Vereinbarungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Analyse betrieblicher Vereinbarungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Diese Auswertung von 27 Vereinbarungen zeigt unterschiedliche Methoden und Vorgehensweisen

zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen auf.

Zudem werden praktische Hinweise und Hilfestellungen

für die Einflussnahme der Interessenvertretung und zur Gestaltung einer eigenen Vereinbarung gegeben.

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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Quellen der Belastung Erfassung psychischer Belastungen Grobanalyse mit Beschäftigtenbefragung Wirksamkeitskontrolle Konfliktlösungsverfahren Betriebsvereinbarung aus dem Bereich Datenverarbeitung und Softwareentwicklung Betriebsvereinbarung aus dem Bereich Gesundheit und Soziales Seit Ende 2013 ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung vorgesehen. Das Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist weniger geregelt als bei anderen Gefährdungen. Da keine einheitlichen Messgeräte existieren, muss jeder Betrieb seinen eigenen Verfahrensweg finden. Der größere Handlungsspielraum führt zu Unsicherheiten. Entscheidend für den Erfolg ist daher eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen liegt beim Arbeitgeber. Der Spielraum, den der Gesetzgeber den Arbeitgebern bei der Entwicklung und Umsetzung lässt, unterliegt allerdings der Mitbestimmung des Betriebsrats. Ziel des Betriebsrats sollte daher sein, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen fest in die betrieblichen Abläufe zu integrieren. Somit ist es gleichzeitig möglich, einen systematischen Prozess der Verbesserung des Arbeitsschutzes sowie der Präventionsarbeit in Dienststelle und Betrieb in Gang zu setzen. Im Arbeitsschutzgesetz ist seit Ende 2013 die Berücksichtigung von psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich erwähnt. Für Interessenvertretungen ist dieses Handlungsfeld im Arbeits- und Gesundheitsschutz von großer Bedeutung. Die aktuelle Betriebsrätebefragung der Hans-Böckler-Stiftung für das Jahr ergab, dass sich in 82 Prozent der über 2000 befragten Betriebe die Interessenvertreter und -vertreterinnen insbesondere mit Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes befasst haben. Themen wie Überstunden, Leistungsdruck oder eine zu geringe Personaldecke dominieren die Betriebsratsarbeit. Genau diese Themen werden als wesentliche Ursache psychischer Arbeitsbelastungen diskutiert und können unter anderem über den Arbeitsschutz eingedämmt werden. Ca. 60 Prozent der Betriebsräte geben an, dass die Arbeit der Beschäftigten stark geprägt ist von Termin- und Zeitdruck sowie hoher Arbeitsintensität. Die Mehrheit dieser Betriebsräte ist aus diesem Grunde in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, um für weniger belastende Arbeitsbedingungen einzutreten. Trotz der belastenden Arbeitsbedingungen ist der Umsetzungsstand von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz nach wie vor lückenhaft. 70 Prozent führen Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz durch, davon berücksichtigen allerdings nur 31 Prozent auch psychische Belastungen so wie es das Gesetz eigentlich vorsieht. Bereits seit Jahren steigt in den Unternehmen die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage, die auf psychische Belastungen zurückzuführen sind. Für die Beschäftigten können die Ursachen hierfür sowohl in ihrer Freizeit als auch in ihrer Arbeit begründet liegen. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO) liefert in seinem jährlichen Fehlzeitenreport nicht nur anschauliche Statistiken für die Zunahme der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Es macht gleichzeitig deutlich: Psychische Erkrankungen verursachen wesentlich längere Ausfallzeiten als andere Erkrankungen. Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in § 5 explizit, psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Für Betriebsräte, Akteure des Arbeitsschutzes und Arbeitgeber bedeutet dies, ihre ''normale'' Gefährdungsbeurteilung auf den Prüfstand stellen zu müssen. Dennoch ist davon auszugehen, dass bisher noch längst nicht alle Betriebe psychische Belastungen am Arbeitsplatz messen. Woran liegt das? Ein Grund liegt sicherlich darin, dass Stress und psychische Belastungen zwar allseits bekannt und viel diskutiert, die Ursachen hierfür aber häufig nicht mit betrieblichen Bedingungen in Verbindung gebracht werden. Einige Arbeitgeber sehen die Auslöser eher im privaten Bereich. Alarmzeichen für betrieblich bedingte psychische Belastungen existieren aber mittlerweile in vielfacher Form, beispielsweise nehmen Überlastungsanzeigen, Frühverrentungen und lange Ausfallzeiten zu. Des Weiteren verfügen nur wenige Führungskräfte, Akteure für Arbeitssicherheit und Betriebsräte über das notwendige Wissen, um eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen sowie daraus Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen. Auch die möglichen Analyseinstrumente sind entweder nicht bekannt oder gelten aufgrund ihrer Komplexität als nicht handhabbar. Eine umfassende Schulung der Akteure ist daher zwingend notwendig, um möglichst frühzeitig und effektiv handeln zu können. Zudem wurden in den letzten Jahren in zahlreichen Betrieben zeitintensive Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt. Dies mag ein weiterer Grund da

für sein, dass der Zeitrahmen und die Voraussetzungen für eine detaillierte Analyse psychischer Belastungen am Arbeitsplatz fehlten. In einigen Unternehmen fehlt die Basis der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberseite und Betriebsrat oder ist zerrüttet. Nicht selten muss erst die Einigungsstelle angerufen werden, um Verfahren und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen abschließend zu vereinbaren und zu regeln (vgl. Kapitel 5.2). In vielen Betrieben scheitert letztlich die Messung psychischer Belastungen an den zu geringen bereitgestellten finanziellen Mitteln. Der ''Sparzwang'' des Arbeitgebers belastet den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dabei ist diese Vorgehensweise aus betriebswirtschaftlicher Sicht absolut kontraproduktiv. Denn eine Studie aus den Jahren 2010 und 2011 kam zu dem Ergebnis: Jeder Euro, den ein Unternehmen in die betriebliche Präventionsarbeit investiert, zahlt sich in einem ökonomischen Erfolgspotenzial von 2,2 Euro aus (vgl. DGUV Jahrbuch Prävention 2012/2013, S. 15). Der Arbeitgeber sollte daher in vielfacher Hinsicht daran interessiert sein, eine Messung psychischer Belastungen in seinem Betrieb durchzuführen. Welche Schritte gilt es für die betrieblichen Akteure bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen? Welche Methoden eignen sich am besten für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen? Welche möglichen Stolpersteine gilt es zu beachten? Welche Faktoren garantieren den Erfolg einer Maßnahme? Diese und andere Fragen werden im Folgenden diskutiert

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