Aufbau betrieblicher Altersversorgung

Aufbau betrieblicher Altersversorgung

Beitragsrechtliche Beurteilung von Beiträgen

und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung.

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Die beitragsrechtliche Beurteilung von Beiträgen und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung richtete sich bis 31.12.2006 insbesondere nach der Arbeitsentgeltverordnung. Mit der Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3385) sind die Arbeitsentgeltverordnung und die Sachbezugsverordnung mit Wirkung vom 01.01.2007 in der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) zusammengefasst worden. Die Regelungen für die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Beiträgen und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung blieben unverändert. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) vom 13.12.2006 (BGBl. I S. 2878) ist im Zusammenhang mit der Einführung der - der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung vergleichbaren - nachgelagerten Besteuerung der umlagefinanzierten Altersversorgung die teilweise Steuerfreiheit von Zuwendungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer umlagefinanzierten betrieblichen Altersversorgung mit Wirkung vom 01.01.2008 geregelt worden. Auf Grund der steuerrechtlichen Änderungen war eine Anpassung der entsprechenden Regelungen zur beitragsrechtlichen Beurteilung der Zuwendungen zur umlagefinanzierten betrieblichen Altersversorgung in der SvEV erforderlich. Diese ist mit Wirkung vom 01.01.2008 durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) vorgenommen worden. Eine Änderung der beitragsrechtlichen Beurteilung von Beiträgen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung erfolgte durch das Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vom 10.12.2007 (BGBl. I S. 2838), mit dem die Befristung der Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung aufgehoben wurde. Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit haben die sich aus den gesetzlichen Neuregelungen ergebenden Auswirkungen auf die beitragsrechtliche Beurteilung der Beiträge und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung beraten und die erzielten Ergebnisse in diesem Rundschreiben zusammengefasst, das für Zeiten vom 01.01.2007 Anwendung findet. Die Ausführungen im Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu den Auswirkungen von Entgeltumwandlungen zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge auf die Arbeitsentgelteigenschaft vom 21.12.2004 bleiben für Entgeltumwandlungen, die vom 01.01.2005 an vorgenommen wurden, bis 31.12.2006 maßgebend. Für Entgeltumwandlungen bis zum 31.12.2004 wird weiterhin auf das Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zum Altersvermögensgesetz (AVmG) vom 18.12.2002 verwiesen. Betriebliche Altersversorgung. Begriff der betrieblichen Altersversorgung. Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Direktzusage (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG). Unterstützungskasse (§ 1b Abs. 4 BetrAVG). Direktversicherung (§ 1b Abs. 2 BetrAVG). Pensionskasse (§ 1b Abs. 3 BetrAVG). Pensionsfonds (§ 1b Abs. 3 BetrAVG, § 112 VAG). Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung. Entgeltumwandlung. Bruttoentgeltumwandlung und Nettoentgeltverwendung. Anspruch auf Entgeltumwandlung. Entgeltumwandlung und Tarifvorrang. Tarifvertrag bzw. Öffnungsklausel zur Entgeltumwandlung liegt vor. Tarifvertrag bzw. Öffnungsklausel zur Entgeltumwandlung liegt nicht vor. Tarifvertrag ist für allgemein verbindlich erklärt. Außer- und übertarifliche Arbeitsentgelte. Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung. Steuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen. Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung. Altzusagen für Pensionskassenversorgungen und Direktversicherungen. Ausschluss der Steuerfreiheit bei Pauschalbesteuerung. Abgrenzung Altzusage - Neuzusage. Pauschalbesteuerung bei Altzusagen. Allgemeines. Direktversicherungen. Pensionskassen. Steuerrechtliche Behandlung von Altzusagen neben Neuzusagen. Direktzusage und Unterstützungskasse. Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen. Pensionskasse und Pensionsfonds. Direktversicherung. Altzusagen. Direktversicherung ohne Rentenleistung i. S. des § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG. Direktversicherung mit Rentenleistung i. S. des § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG. Neuzusagen. Direktzusage und Unterstützungskassen Auswirkungen auf das monatliche Arbeitsentgelt. Berücksichtigung des Steuerfreibetrags. Arbeitgeberbezogener Steuerfreibetrag. Zusätzlicher Steuerfreibetrag und Vervielfältigungsregelung. Entgeltumwandlung während Altersteilzeit. Arbeitgeberleistungen im Sinne des § 23c SGB IV. Umlagefinanzierte betriebliche Altersversorgung. Steuerrechtliche Behandlung von Pensionskassenumlagen. Sozialversich

erungsrechtliche Beurteilung von Pensionskassenumlagen. Beitragsrechtliche Berücksichtigung der Steuerfreiheit. Aufrechnung steuerfreier Aufwendungen. Unmittelbare Aufrechnung. Nachträgliche Aufrechnung. Arbeitgeberleistungen im Sinne des § 23c SGB IV. Zuwendungen in Teilentgeltzeiträumen. Sanierungsgelder und vergleichbare Sonderzahlungen. Sanierungsgelder. Steuerbare Sonderzahlungen. Entgeltumwandlung und Jahresarbeitsentgelt in der Krankenversicherung. Übertragung von Versorgungsanwartschaften bei Arbeitgeberwechsel. Abfindung von Versorgungsanwartschaften. Rückabwicklung durch Abfindung. Abfindungen nach dem BetrAVG. Beitragsrechtliche Behandlung

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