Behinderung und Ausweis

Behinderung und Ausweis

Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Behinderung und Ausweis.

Er erklärt praxisnah die Voraussetzungen für die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft.

Der Ratgeber vermittelt kein umfangreiches Fachwissen, sondern behandelt das Thema umfassend und kompakt.

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Behinderung und Beruf Dieser ZB Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Behinderung und Ausweis. Er erklärt praxisnah die Voraussetzungen für die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft. Warum eine Behinderung feststellen lassen? Was ist eine Behinderung? Was ist eine Schwerbehinderung? Was ist der Grad der Behinderung? Wie erfolgt die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch? Wie wird der Grad der Behinderung festgestellt? Welche Funktion hat der Schwerbehindertenausweis? Wie lange ist der Schwerbehindertenausweis gültig? Was sind Nachteilsausgleiche? Wichtige allgemeine Nachteilsausgleiche Wichtige Rechte und Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben Ist es möglich, den Grad der Behinderung zu erhöhen? Der Grad der Behinderung wurde verringert, was nun? Ist es möglich, auf die Schwerbehinderteneigenschaft zu verzichten? Behinderungen beeinträchtigen oft die Teilhabe Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben eingeschränkt in der Gesellschaft. Häufig schränken sie die Mobilität ein und führen zu zusätzlichen finanziellen Belastungen. Für eine möglichst umfassende Integration und Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben ist auch eine Beschäftigung, die Teilhabe am Arbeitsleben, von zentraler Bedeutung. Nachweis ist Behinderte Menschen haben im Vergleich zu nicht Voraussetzung behinderten Menschen in der Regel zusätzliche Rechte nach dem SGB IX und anderen Vorschriften. Diese sollen die behinderungsbedingten Nachteile ausgleichen. Um diese Rechte und Hilfen in Anspruch nehmen zu können, muss die Behinderung festgestellt und nachgewiesen werden. Eine Behinderung liegt vor, wenn ein Länger als Mensch länger als sechs Monate in sechs Monate seiner Gesundheit beeinträchtigt ist und dadurch beeinträchtigt die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Behinderung angeboren oder die Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist. Behinderung (§ 2 Absatz 1 SGB IX) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Schwerbehinderung (§ 2 Absatz 2 SGB IX) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben

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