Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler haben Sie durch das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren, in dem überprüft wird, ob Ihr ausländischer Berufsabschluss mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Alternativ können Sie seit dem 1. April 2012 auch das neue Gleichwertigkeitsverfahren nach dem Bundesqualifikationsfest stellungsgesetz (BQFG) durchlaufen. Das BQFG regelt das Anerkennungsverfahren für alle Berufe, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind Sie, wenn Sie die deutsche Volkszugehörigkeit haben und aus einem der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion oder anderen osteuropäischen Staaten kommen. Außerdem müssen Sie im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens für Spätaus siedlerinen und Spätaussiedler nach Deutschland einge wandert sein. Mit Ihrer Anerkennung als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler erhalten Sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Familienangehörige, die in der Spät aussiedlerbescheinigung mit aufgeführt sind, profitieren ebenfalls von den Regelungen des Bundesvertriebenen gesetzes (BVFG). Um Ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von folgenden Faktoren ab: Ihrem ausländischen Berufsabschluss, Ihrem Wohn- oder Arbeitsort, ob Sie ein Verfahren nach BVFG oder BQFG anstreben. Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss mit dem deutschen Referenzberuf. Werden bei diesem Vergleich keine wesentlichen Unterschiede festgestellt, wird Ihnen die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt. Besteht teilweise eine Gleichwertigkeit, sieht das BQFG vor, dass Ihnen in den reglementierten Berufen die zuständige Stelle konkrete Maßnahmen nennt, mit denen Sie die gefundenen Unter schiede ausgleichen können. Reglementiert bedeutet, dass Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen benötigen, um den Beruf auszuüben oder die Berufsbezeichnung führen zu dürfen. In den Berufen, für die Sie nicht zwingend eine Anerkennung benötigen (nicht-reglementiert), erhalten Sie einen Bescheid, in dem die festgestellten Unterschiede genau beschrieben werden. Damit können Sie sich direkt bei Arbeitgebern bewerben oder sich eine individuell passende Weiterbildung aussuchen. Nach dem BVFG endet das Anerkennungsverfahren entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid. Eine Teil anerkennung ist nicht vorgesehen. So unterscheidet sich die Anerkennung nach dem BVFG und dem BQFG? In den Berufen, für die der Bund zuständig ist, haben Sie die Wahl zwischen den Anerkennungsverfahren nach dem BVFG und dem BQFG