Veränderte Rahmenbedingungen der betrieblichen Nutzung von Internetdiensten. Allgemeine Regelungen zu Internetdiensten. Ziele der Nutzung von Internetdiensten. Risiken der Internetdienste. Systemadministration. Datenschutz(-Beauftragte). Aufbewahrungsfristen. Private Nutzung. Einwilligungserklärungen. Erreichbarkeit. Verhaltensregeln und Netiquette. Social-Media-Regelungen in Vereinbarungen zu Internet und E-Mail. Spezielle Regelungen zum Internet. Ziele der Internetnutzung. Aufgaben und Inhalte der Internetnutzung. Nicht erlaubte Internetnutzung. Zugangs- und Nutzungsberechtigungen, Verantwortlichkeiten. Sicherheit der Internetnutzung. Personenbezogene Daten, Auswertungen, Protokollierungen. Spezielle Regelungen zum Intranet. Aufgaben und Inhalte der Intranetnutzung. Zugangs- und Nutzungsberechtigungen, Verantwortlichkeiten. Sicherheit der Intranetnutzung. Spezielle Regelungen zur E-Mail-Nutzung. Vergabe von Postfächern und E-Mail-Adressen. Private Nutzung der E-Mails. (Arbeits-)Organisation bei E-Mail-Nutzung, Ablage/Löschen von E-Mails, Vertretung. Adressbücher und Verteilerlisten. Sicherheitsstandards, Umgang mit sensiblen Daten, Datenschutz. Nutzung von Internet, Intranet und E-Mail durch die Interessenvertretung. Datenschutzrecht. Informations- und Kommunikationstechnik ist einem sehr schnellen Wandel unterworfen. Elektronische Kommunikation mit E-Mail über das Internet am stationären PC im Büro ist heute noch Standard, wird aber schon abgelöst von mobiler Internetkommunikation auf OnlinePlattformen oder Social-Media-Anwendungen. Die E-Mail von heute wird es morgen womöglich nicht mehr geben. Leistungsfähige mobile Notebooks, Smartphones, Tablets etc. fördern das Arbeiten unterwegs. Der Arbeitsort ist flexibel, der Arbeitsinhalt aufgrund digitaler Zugangswege auch und der Mensch ohnehin. Die Grenzen zwischen privater und beruflicher Welt weichen immer stärker auf. Teils ist diese Grenzverwischung gewollt und wird aktiv von Beschäftigten vorangetrieben, teils ist sie nicht gewollt, aber kaum zu verhindern. Mit diesen Entwicklungen ändern sich Arbeitsabläufe, aufgrund wachsender Geschwindigkeiten und Erwartungshaltungen verdichtet sich die Leistungserbringung zusehends. Nicht zuletzt wächst auch das Kontrollpotenzial. Es ist daher Zeit, danach zu fragen, ob und wie betriebliche Vereinbarungen diese Entwicklung aufnehmen, um Beschäftigte zu schützen und Gestaltungsspielräume für die betriebliche Mitbestimmung zu erwirken. Die vorliegenden Vereinbarungen sind sehr unterschiedlich in ihrer Reichweite und Ausgestaltung. Erreichbar zu sein außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten, ist inzwischen ein Thema. Sehr unterschiedlich geregelt wird die Möglichkeit der privaten Nutzung von Internetdiensten und elektronischer Post durch die Beschäftigten. Es gibt Regelungen für das vollständige Verbot bis hin zur Unterstützung und Förderung der Privatnutzung. Gesundheitsschutz wird bislang nicht unbedingt sehr groß geschrieben. Mit dieser dritten Aktualisierung der Auswertung wurden insgesamt 192 betriebliche Vereinbarungen der Jahre 1996-2013 ausgewertet. Es wird gezeigt, welche Regelungstrends zur Gestaltung der Arbeit mit Internet und E-Mail-Anwendungen bestehen und wie die betrieblichen Akteure das Thema aufgreifen. Mit den Analysen verfolgen wir nicht das Ziel, Regelungen zu bewerten, die Hintergründe und Strukturen in den Betrieben und Verwaltungen sind uns nicht bekannt. Ziel ist es, betriebliche Regelungspraxis abzubilden, Trends aufzuzeigen, Hinweise und Anregungen für die Gestaltung eigener Vereinbarungen zu geben. Bundesdatenschutzgesetz Bildschirmarbeitsverordnung Elektronische Datenverarbeitung Informations- und Kommunikationstechnik Internet-Protokoll Informations- und Kommunikationstechnik Telekommunikationsgesetz Telemediengesetz Virtual Private Network Die betriebliche Nutzung von Internetdiensten wurde in den letzten Jahren nicht nur selbstverständlich, sondern bestimmend für die meisten Büroarbeitsplätze. Die Beschäftigten müssen über die Qualifikationen verfügen, diese Technik zu nutzen und sie müssen mit den damit einhergehenden arbeitsorganisatorischen Veränderungen umgehen. Die Kommunikation sowie die Informationsbeschaffung und -verteilung sind durch den Einsatz der Internetdienste schneller geworden. Das ermöglicht in vielen Bereichen immer zügigere Vorgangsbearbeitungen. Häufig ist eine Verdichtung von Arbeit die Folge: Besteht eine Möglichkeit, Vorgänge schneller zu bearbeiten, muss sie in der Regel auch genutzt werden, die Erwartungen der Kunden, Bürger und natürlich des Arbeitgebers steigen. Die verstärkte Nutzung der Internetdienste verbindet viele Arbeitsplätze noch intensiver mit Bildschirmarbeit Mischarbeit ist dadurch immer schwieriger zu ermöglichen. Aus all dem resultieren neue Herausforderungen für den betrieblichen Gesundheitsschutz. Beschäftigte müssen lernen, mit der räumlichen und zeitlichen Entgrenzung von Arbeit umzugehen
, die eng mit der technischen Entwicklung verwoben ist. Private Nutzung, Arbeit im Homeoffice und die Nutzung von Geräten, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehören, weichen die Grenzen zwischen Arbeit und Privatsphäre auf. Beschleunigt wird diese Entwicklung immer wieder durch die Technik selbst: Soziale Medien werden im betrieblichen Zusammenhang zunehmend relevant, weil Arbeitgeber deren Potenziale für das Marketing und die Rekrutierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entdecken. Die Beschäftigten selbst sollen zu (positiven) Botschaftern des Unternehmens werden. Zudem ermöglichen Smartphones und Tablet-PCs die mobile Nutzung zu jeder Zeit an jedem Ort. Viele der bisher vereinbarten betrieblichen Regelungen, die sich mit der privaten Nutzung der Internetdienste auf den vom Unternehmen bereitgestellten technischen Geräten befassen, laufen zunehmend ins Leere und verlieren ihre Bedeutung, weil eine private Nutzung betrieblicher Geräte nicht mehr notwendig ist. Dennoch ist die juristische Auseinandersetzung mit der Frage der privaten Nutzung noch längst nicht abgeschlossen. Die Einschätzung der Bedeutung von Datenschutz und Privatsphäre hat sich verändert: Die in jüngster Vergangenheit aufgedeckten staatlich und teilweise auch betrieblich angeordneten und durchgeführten massenhaften, anlasslosen Auswertungen personenbezogener Daten in den Telekommunikations- und Internetdiensten scheinen das Nutzungsverhalten kaum zu ändern. Es bleibt abzuwarten, wie sich Unternehmen auf lange Sicht gegen Wirtschaftsspionage schützen werden - möglicherweise führt das wiederum zu einem besseren Schutz der personenbezogenen Daten, die in Unternehmen anfallen. Unternehmen, die eine sichere Netznutzung gewährleisten möchten, müssen den Datenverkehr detailliert protokollieren. Dies stellt jedoch ein Einfallstor dar für vielfältige Leistungs- und Verhaltenskontrollen und eine mögliche Gefährdung der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. Betriebliche Vereinbarungen zu E-Mail und Internet hebeln teilweise elementare Grundrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus, um vermeintlich großen und unternehmensgefährdenden Risiken zu begegnen. Zunächst werden die Inhalte betrieblicher Regelungen dargestellt, die für alle Internetdienste gültig sind, anschließend - sofern notwendig spezielle Regelungen zu Internet, Intranet und E-Mail. Gelegentlich sind diese Regelungen Teil einer EDV- oder IKT-Rahmenvereinbarung oder sie wurden mit Regelungen zur Telefonnutzung zusammengefasst, diese Themen werden jedoch in dieser Auswertung nicht betrachtet. Hingegen enthalten neuere Vereinbarungen Regelungen zum betrieblichen Einsatz von Social Media bzw. sozialen Medien. Besondere Beachtung fanden zudem in dieser Auswertung die Einwilligungserklärungen, die im Zusammenhang mit der privaten Nutzung betrieblicher Internetdienste häufig anzutreffen und von den Beschäftigten zu unterschreiben sind