Betriebsvereinbarungen zu Telekommunikationseinrichtungen

Betriebsvereinbarungen zu Telekommunikationseinrichtungen

Noch vor wenigen Jahren war die ISDN-fähige Anlage die neue Art, die Leistungs- und Verhaltenskontrolle ermöglichte,

heute sind es Internettelefonie und Software basierte Telefonsysteme.

Hier wurden über 100 Betriebs- und Dienstvereinbarungen analysiert und wichtige Inhalte dokumentiert.

Eine Checkliste nimmt die wichtigsten Stichworte auf und gibt einen Überblick über Regelungsmöglichkeiten.

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ACD-Anlagen, Callcenter, Standardanlagen. Besondere Anlagen (Flugfunk, Videokonferenzsysteme, VoIP). Arbeitsplatzsicherung und Herabgruppierungsschutz. Telefonkonferenzen. Mithöreinrichtungen/Abhöreinrichtungen. Datenspeicherung. Dienstliche Gespräche. Private Gespräche. Voicemail. Telefonbuch. Auswertung gespeicherter Daten und Abrechnung Dienstliche Gespräche. Telko, Abhören, Mithören, Monitoring. Sprachaufzeichnung. Private Gespräche. Abrechnung privater Gespräche. Erweiterte Auswertung/Stichproben bei Missbrauchsverdacht. Löschungsfristen. Arten der Löschung. Verknüpfung von Daten. VoIP-Anlage. Trennung der Hardware. Übergabe an andere Software. Weiterverarbeitung von Daten durch Dritte Fernwartung. Betrieb der Anlage (Telefone und Telefonzentrale) Arbeitsplatzgestaltung. Pausenregelung. Ergonomie. Behindertengerechte Endgeräte. Technische bzw. organisatorische Absicherung. Zugangskontrolle, Absicherung der Daten. Schutz von Datenträgern. Verkehrsmessung. Beweisverwertungsverbot. Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung. Qualifizierung/Datenschutzunterweisung. Information über Datenverwendung. Anrufung des Datenschutzbeauftragten. Das analoge Telefon mit Wählscheibe aus den 70er Jahren in den Farben orange, grün oder grau ist im Museum und hat mit moderner Telekommunikation nichts mehr gemein. Heute werden Telefonanlagen webbasiert und virtuell eingerichtet und gesteuert. Auf diese Weise sind Informations- und Telekommunikationstechnologie miteinander verbunden und werden über das Internet organisiert. Telefonanlagen entwickeln sich zu softwarebasierten Systemen und sie bauen auf bereits vorhandenen IT-Komponenten auf. So können auch Smartphones, Tablets oder Notebooks eingebunden werden. Die TK-Anlagen können heute immer mehr Daten erfassen, speichern und auswerten. So wachsen auch Kontroll- und Überwachungspotenziale. Betriebs- und Personalräte können mit Vereinbarungen vieles gestalten, Datenschutz regeln und über Leistungs- und Verhaltenskontrolle mitbestimmen. Moderne TK-Anlagen ermöglichen Video- und Telefonkonferenzen, erlauben und kombinieren Sprech- und sms-Funktionen usw. Diese Anwendungen erleichtern Arbeit, führen aber womöglich auch zugleich zu einer weiteren Beschleunigung von Kommunikations- und Informationsprozessen. In der Auswertung wurden 107 betriebliche Vereinbarungen der Jahre 1999-2012 berücksichtigt. Es wird gezeigt, welche Regelungstrends zur Gestaltung von TK-Anlagen und TK-Anwendungen bestehen und wie die betrieblichen Akteure das Thema aufgreifen. Mit den Analysen verfolgen wir nicht das Ziel, Regelungen zu bewerten, die Hintergründe und Strukturen in den Betrieben und Verwaltungen sind uns nicht bekannt. Ziel ist es, betriebliche Regelungspraxis abzubilden, Trends aufzuzeigen, Hinweise und Anregungen für die Gestaltung eigener Vereinbarungen zu geben. Automatic-Call-Distribution (Automatische Anrufverteilung) Bundesdatenschutzgesetz Bildschirmarbeitsverordnung Bring Your Own Device (Nutzung privater Geräte) Digital Enhanced Cordless Telecommunications (Digitale schnurlose Telekommunikation) Internet-Protokoll Informationstechnologie Informations- und Kommunikationstechnik Mobile Device Management Systeme (Verwaltung von mobilen Telefonen und anderen Geräten) Telekommunikation Voice over IP (Telefonieren unter Nutzung von Internet-Protokollen) Wireless Lokal Area Network (drahtloses lokales Netzwerk) Die erste Auswertung von Vereinbarungen aus dem Archiv Betriebliche Vereinbarungen zu TK-Anlagen stand im Zeichen des Umbruchs von mechanischen zu digitalen ISDN-Anlagen (f Glossar). Mittlerweile hielten ''virtuelle'' Telefonanlagen (f Glossar) und webbasierte (f Glossar) Kommunikationslösungen Einzug in die Unternehmen. Mit dieser neuen Auswertung wird geprüft, ob die Betriebs- und Dienstvereinbarungen diesen Entwicklungen Stand halten. Untersucht wurden nur Vereinbarungen, die nach 1999 abgeschlossen oder zumindest modifiziert wurden. In den 1980er Jahren lösten voll digitalisierte TK-Anlagen die mechanischen ab. Ungefähr ab dem Jahr 2000 kamen immer mehr IP-basierte Lösungen zum Einsatz. Das Telefonieren mit der IP-Telefonie ist für die Teilnehmer von der klassischen Telefonie nicht zu unterscheiden. Wie bei der herkömmlichen Telefonie teilt sich das Telefongespräch dabei in drei grundsätzliche Vorgänge auf: den Verbindungsaufbau, die Gesprächsübertragung und den Verbindungsabbau. Im Unterschied zur klassischen Telefonie werden bei VoIP aber keine Leitungen durchgeschaltet, sondern die Sprache wird digitalisiert und in kleinen Datenpaketen über das Internetprotokoll transportiert. Heute ersetzt die virtuelle Telefonanlage in zunehmendem Maße die klassische ISDN-Telefonanlage in Unternehmen. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von virtuellen Telefonanlagen, denn mit Hilfe von webbasierten Kommunikationslösungen lassen sich auch mobile Geräte oder Instant-Messaging

(SMS) in der Unternehmenskommunikation integrieren. Es steht dann keine Telefonanlage in der Firma, sondern beispielsweise der Telefondiensteanbieter stellt sein eigenes Rechenzentrum zur Verfügung, das über eine virtuelle TK-Anlage alle vorhandenen stationären oder mobilen Geräte einbindet. Eine Telefonanlage liefert oft Daten für die Verrechnung von Telefonaten, dazu protokolliert sie in der Regel die Zeiten und Rufnummern abgehender und ankommender Telefonate. Meist kontrolliert sie auch, welche Gespräche von einzelnen Nebenstellen ausgeführt werden dürfen und inwieweit Nebenstellen von außen erreichbar sind. Für die Endgeräte besitzt eine Telefonanlage digitale und/oder analoge Anschlussmöglichkeiten. Endgeräte können, je nach Telefonanlagentyp, kabelgebunden oder drahtlos (mobile Geräte) per DECT (f Glossar), Bluetooth oder Funk angeschlossen werden. Es können auch mehrere Telefonanlagen miteinander vernetzt werden. Dies erfolgt dabei in der Regel mittels einer (ebenso virtuellen) Standleitung, die innerhalb eines Rechenzentrum oder Cloud Verknüpfungen herstellt, ohne dass tatsächlich externe Leitungen genutzt werden. So sind beispielsweise Callcenter an verschiedensten Standorten in der Welt miteinander verbindbar. Anrufe werden über die Standorte hinweg an die freien Apparate geleitet. Die Verbreitung IP-basierter Kommunikationsnetze ermöglicht die Verbindung von Informations- und Telekommunikations-Technologie (IT und TK). In diesem Zusammenhang entwickeln sich Telefonanlagen zunehmend zu rein softwarebasierten Systemen, die auf bereits vorhandenen IT-Komponenten aufbauen. Die Einbindung von mobilen Geräten, Smartphones, Tablets oder Notebooks ist möglich. Diese Anlagen können immer mehr und immer genauer Daten erfassen, speichern und beliebig auswerten. Die Kontrollmöglichkeiten wachsen und die Überwachungspotenziale nehmen zu. Dabei sind die Interessen durchaus nicht schwarz-weiß zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten aufzuteilen. Die angenehmen Leistungsmerkmale (f Glossar), die die Arbeit erleichtern, sind häufig von Beschäftigten erwünscht: beispielsweise Rufumleitung, Anklopfen, Mailbox oder Lautsprecherfunktion - wenngleich damit erhöhte Kontrollfunktionen oder auch Arbeitsdruck erzeugt werden. Die Interessenvertretungen gestalten mit den Vereinbarungen die Grenzen des Zulässigen. Mitbestimmungsrechtlich bewegen wir uns in einem gesicherten Feld. Die Kernfunktion der Leistungs- und Verhaltenskontrolle unterliegt der vollen Mitbestimmung: sowohl bei den Betriebsräten als auch bei den Personalräten und MAV. Eine Telefonanlage gilt als technisches System, das zur Überwachung von Verhalten und Leistungen der Beschäftigten geeignet ist. Dies genügt für die notwendige Beteiligung der Interessenvertretungen. Den anderen Schwerpunkt stellen die Datenschutzaspekte dar. Die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung sowie Auswertung personenbezogener bzw. -beziehbarer Daten führt dazu, dass weitere Gesetze zu beachten und einzubeziehen sind: das Bundesdatenschutzgesetz, die länderspezifischen Datenschutzgesetze, das Telekommunikationsgesetzes und das Telemediengesetz. Diese sind bei der Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsanlagen einzuhalten und in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zu berücksichtigen. Aus Sicht der Beschäftigten und der Interessenvertretung besteht der Kernbereich der Vereinbarungen zu den TK-Anlagen a) in der Bestimmung der Daten, die in der Telefonanlage erfasst bzw. aus der Telefonanlage gespeichert werden dürfen und b) in der Frage: Wie dürfen diese anschließend genutzt werden? Es sind nur solche Datenerhebungen und -verarbeitungen erforderlich und damit zulässig, die in den Datenschutzgesetzen geregelt sind oder durch eine Vereinbarung ermöglicht werden. Weitergehende Erhebungen und Verarbeitungen können nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen erfolgen. Aus den vorliegenden Vereinbarungen wird die große Erfahrung der Interessenvertretungen in diesem Bereich deutlich. Sicherlich auch mit sachverständiger Unterstützung sind oft umfassende Regelwerke entstanden. Die Einbindung der TK-Anlagen in Kommunikationsnetzwerke, im Internet und insbesondere die Ankoppelung von mobilen Geräten, stellen jedoch neue Herausforderungen dar. Das geänderte Nutzerverhalten muss ebenso berücksichtigt werden wie die erweiterten technischen Möglichkeiten. Die Telekommunikation ist dynamischer und wandlungsfähiger als je zuvor

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