Eltern-Kind-Arbeitszimmer

Eltern-Kind-Arbeitszimmer

Oftmals können Kosten dadurch minimiert werden,

dass ältere Büromöbel übergangsweise genutzt werden.

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Eltern-Kind-Arbeitszimmer Anleitung zur Einrichtung eines Eltern-Kind-Arbeitszimmers von A - Z Ansprechperson/en Für die Organisation des laufenden Betriebs (z.B. Verwaltung des Belegungsplans, Ausgabe des Zimmerschlüssels) aber auch für allgemeine Fragen zu den Nutzungsbedingungen des Eltern-Kind-Zimmers, sollte eine Ansprechperson benannt werden. Die Ansprechperson sollte im Rahmen der internen Kommunikation bekannt gemacht werden (z.B. am Schwarzen Brett, im Intranet), damit Interessenten wissen, an wen man sich im Bedarfsfall wenden kann. Bedarfserhebung Es empfiehlt sich, vorab den Bedarf an einer solchen Maßnahme zu erheben, indem zunächst die Anzahl der Beschäftigten mit Kindern im Betreuungsalter sowie das Alter der Kinder ermittelt werden. Evaluation Eine Evaluation sollte nach ca. einem Jahr durchgeführt werden, um das Angebot kontinuierlich zu verbessern. Hierzu kann ein Fragebogen ausgeteilt werden, der die Zufriedenheit mit der Organisation (Anmeldung, Räumlichkeiten, Verpflegung, Spielmöglichkeiten) sowie Anregungen und Verbesserungsmöglichkeiten dokumentiert. Finanzieller Aufwand Sind keine zusätzlichen Räumlichkeiten anzumieten, sentsteht für den Arbeitgeber lediglich bezüglich der Einrichtung des Arbeitszimmers und des Arbeitsplatzes ein finanzieller Aufwand. Oftmals können die Kosten dadurch minimiert werden, dass ältere Büromöbel übergangsweise genutzt werden bzw. indem (Sach-)Spenden gesammelt werden, beispielsweise für die Kinderausstattung. Auf den Beschäftigten kommen in der Regel keine Kosten zu. Kommunikation - intern und extern Nachdem der Bedarf ermittelt und Rahmenbedingungen festgelegt wurden, sollte die Maßnahme umfassend bekannt gegeben werden. E-Mails, Intranet- und Internetmeldungen oder Unternehmens-Newsletter können hierfür genutzt werden. Modalitäten wie Ort, ggf. Kosten und Ansprechpartner sind dabei wichtige Inhalte der Elterninformation. Ein Eltern-Kind-Arbeitszimmer ist eine Maßnahme zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, welche sich in der externen Kommunikation gut vermitteln lässt. Oft wollen lokale Medien von der Situation vor Ort berichten. Hierbei wird das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt, wenn Kinder fotografiert oder aufgenommen werden. Mitbestimmungsgrundlage Es besteht kein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung der Maßnahme. Personeller Aufwand Im Vorfeld der Einführung dieser Maßnahme muss Personal gefunden werden, das sich für die Abstimmung der Rahmenbedingungen und die Klärung rechtlicher Aspekte verantwortlich zeigt. Auch nach der Einrichtung des Eltern-Kind-Arbeitszimmers ist der Personalaufwand relativ gering. Es bedarf in der Regel nur eines Ansprechpartners bzw. eines Zimmer-Verwalters. Rahmenvereinbarung Es empfiehlt sich, eine Rahmenvereinbarung mit den Eltern, die das Zimmer nutzen, abzuschließen. Aspekte wie Aufsichtspflicht, Haftungspflicht (siehe Rechtliche Grundlagen) sowie allgemeine Regelungen zur Nutzung des Eltern-Kind-Zimmers beziehungsweise hinsichtlich der Verantwortung für Gegenstände im Raum sollten verbindlich festgelegt und dokumentiert werden. Räumlichkeiten Die Räumlichkeiten sollten folgende Voraussetzungen mitbringen: für den Beschäftigten: voll ausgestatteter Büroarbeitsplatz mit Telefonanschluss und Drucker, ggf. Besprechungstisch und -stuhl. für das Kind: kindgerechte Einrichtung nach Altersgruppe, sprich Babybett, Wickelmöglichkeiten, Spiele ggf. Computer für Kinder, Tisch und Stuhl etc., Hinweis: Steckdosen mit Kindersicherung versehen und Erste-Hilfe-Set in unmittelbarer Nähe hinterlegen. Sauberkeit und Sicherheit sollten gewährleistet werden. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Rahmenbedingungen sollten vereinbart und zwischen Eltern und Arbeitgebern abgeschlossen werden - etwa, wie die Aufsichtspflicht durch Eltern geregelt wird, ob der Beschäftigte vor Inanspruchnahme eine Haftungsfreistellung unterschreibt und ob vorhandene Versicherungsschutz des Arbeitgebers ausreicht. Es ist zu klären, ob es unternehmensspezifische Sicherheitsvorkehrungen gibt, die zu beachten sind. Verpflegung Das Mittagessen kann - falls vorhanden - von der Firmenkantine organisiert werden. Zusätzlich können Getränke sowie kleinere Snacks zur Verfügung gestellt werden. Versicherungen Die Versicherungsfrage ist in jedem Fall vor Beginn der Betreuung zu klären. Dabei sollte der betroffene Beschäftigte, das Unternehmen und ggf. die Versicherungsagentur einbezogen werden. Zeitlicher Aufwand für die Einrichtung Entscheidet sich die Unternehmensleitung zur Einrichtung eines Eltern-KindArbeitszimmers, skann die Umsetzung innerhalb von ein bis zwei Monaten realisiert werden. Zeitplanung für die Belegung Die Zeitplanung hängt u. a. von den gebotenen Räumlichkeiten ab. Bieten diese genügend Platz, skönnen mehrere Kinder betreut werden. Ist dies nicht der Fall, kann nach dem Prinzip der Dringlichkeit entschieden werden, d.h. wie wichtig ist die Arbeit des Beschäftigten bzw. nach dem Prinzi

p: ''first come first served'' - Shat der zuerst angemeldete Beschäftigte Vorrang

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