Wer die Anerkennung oder eine Zeugnisbewertung beantragen will und ein geringes Einkommen hat, kann finanzielle Unterstützung durch den Anerkennungszuschuss erhalten. Auch Qualifizierungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Der Anerkennungszuschuss ist ein Förderinstrument des Bundes. Er richtet sich an Erwerbstätige, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, und an Erwerbslose, die keine anderen Förderungen in Anspruch nehmen können. Hierbei können Kosten in Höhe von 100 bis maximal 600 Euro für das Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung erstattet werden. Zusätzlich können die Kosten von Qualifikationsanalysen bis zu 1.200 Euro gefördert werden. Der Anerkennungszuschuss wird vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gewährt. Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung. Anerkennungsinteressierte können den Anerkennungszuschuss beantragen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation erworben und wollen ein Anerkennungsverfahren in Deutschland starten. Oder sie verfügen über eine ausländische Hochschulqualifikation und möchten eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen. Förderfähig sind Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem ihre Ausbildung abgeschlossen wurde. Ihre finanziellen Mittel sind begrenzt: Einzelpersonen dürfen nicht mehr als 26.000 Euro brutto, Ehepaare und Lebenspartnerschaften nicht mehr als 40.000 Euro brutto im Jahr verdienen (Summe positiver Einkünfte abzüglich der Freibeträge für Kinder). Was kann gefördert werden? Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens Kosten für eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten Kosten für Qualifikationsanalysen (nach §14 BQFG und §50b HwO) Was kann nicht gefördert werden? Lernmittel, Prüfungsgebühren, Kosten der Lebenshaltung, Betreuungskosten oder Anpassungsmaßnahmen (siehe dazu weiter unten Förderung von Qualifizierungskosten) Sprachkurse und entsprechende Prüfungsgebühren Kosten und Gebühren für die Berufszulassung (Approbation, Führen der Berufsbezeichnung), wie z.B. die Ausstellung eines Führungszeugnisses oder eines ärztlichen Attests Leistungen, die bereits im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) oder zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erbracht werden. Leistungen, die bereits durch andere Förderinstrumente zur Berufsanerkennung wie z.B. die Förderprogramme der Länder erbracht werden. Kosten für die Beschaffung von notwendigen Nachweisen Fahrtkosten