Kooperationsvertrag für eine Verbundausbildung

Kooperationsvertrag für eine Verbundausbildung

Diese Vereinbarung regelt die Kooperation im Rahmen der Verbundausbildung.

Sie dient als Anlage zum Ausbildungsvertrag.

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Die nachfolgende Vereinbarung regelt die Kooperation im Rahmen der Verbundausbildung. Sie dient als Anlage zum Ausbildungsvertrag vom TT.MM.JJJJ. Kooperationspartner Kooperationspartner sind die Firmen ABC GmbH als Einstellungsbetrieb und die DEF GmbH als Ausbildungsverbundbetrieb. Gegenstand des Vertrages Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Ausbildungsabschnitten der beruflichen Ausbildung des Auszubildenden Thomas Mustermann im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Bürokommunikation. Inhalt der Ausbildungsabschnitte Entsprechend den gegenwärtigen betrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten werden folgende Ausbildungsabschnitte im Ausbildungsverbundbetrieb durchgeführt: TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ Ausbildungsinhalt für diesen Ausbildungsabschnitt Ändert sich die Ausbildungssituation im Einstellungsbetrieb oder im Ausbildungsverbundbetrieb während des Vertragszeitraumes, ist eine Änderung der Durchlaufplanung im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Die Vertragspartner sorgen für einen gegenseitigen Austausch aller den Ablauf des Ausbildungsverhältnisses und den Ausbildungsstand betreffenden Informationen. Rechte und Pflichten des Einstellungsbetriebes Dem Einstellungsbetrieb obliegen alle Rechte und Pflichten eines Ausbildenden nach dem BBiG. Er schließt mit dem Auszubildenden den Berufsausbildungsvertrag ab und läßt diesen bei der zuständigen Kammer registrieren. Er meldet den Auszubildenden zur Zwischen- und Gesellenprüfung an. Im Ausbildungsvertrag wird aufgenommen, dass die in dieser Vereinbarung festgelegten Ausbildungsinhalte/-abschnitte im Ausbildungsverbundbetrieb durchgeführt werden. Die Zahlung der Ausbildungsvergütung erfolgt durch den Einstellungsbetrieb. Der Einstellungsbetrieb hält durch den zuständigen Ausbilder ständigen Kontakt zum Ausbildungsverbundbetrieb. Der Einstellungsbetrieb verpflichtet sich, dem Ausbildungsverbundbetrieb alle für die Ausbildung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Einstellungsbetrieb veranlasst die An- und ggf. Abmeldung des Auszubildenden bei der Berufsschule, die ärztliche Untersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz und weitere notwendige Anmeldungen, welche sich aus der Ausbildung ergeben. Arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie Kündigung, Abmahnung usw., bleiben dem Einstellungsbetrieb vorbehalten. Rechte und Pflichten des Ausbildungsverbundbetriebes Der Ausbildungsverbundbetrieb verpflichtet sich, den Auszubildenden gemäß dieser Vereinbarung auszubilden. Der Ausbildungsverbundbetrieb stellt während der Ausbildung das Ausbildungspersonal, die erforderlichen technischen Einrichtungen, das Werkzeug sowie sonstiges Material für die Ausbildung kostenlos zur Verfügung. Während der Ausbildung im Ausbildungsverbundbetrieb unterliegt der Auszubildende der Arbeitsordnung des Ausbildungsverbundbetriebes. Bei Fehlverhalten des Auszubildenden kann der Ausbildungsverbundbetrieb dem Einstellungsbetrieb Vorschläge für die Einleitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen unterbreiten. Die Leistungen des Ausbildungsverbundbetriebes sind erfüllt, wenn dem Auszubildenden Lehrplaninhalte und Erziehungsinhalte umfassend vermittelt wurden. Die Berichtsheftführung des Auszubildenden ist während der Dauer der Ausbildungsphase vom Ausbildenden abzuzeichnen. Ausbildungskosten/Vergütung Der Einstellungsbetrieb übernimmt für die Gesamtdauer der Ausbildungsphase alle Kosten für die Durchführung der Ausbildung einschließlich der Steuern und Sozialabgaben der Eintragungs- und Prüfungsgebühren sowie der Kosten für die überbetriebliche Lehrunterweisung. Der Ausbildungsverbundbetrieb hat dem Einstellungsbetrieb während der Dauer der Ausbildungsphase die anfallenden Kosten der tariflichen Ausbildungsvergütung und der Lohnnebenkosten zu erstatten. Der Erstattungsbetrag beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im 1. Ausbildungsjahr XXX,- Euro/Monat, im 2. Ausbildungsjahr XXX,- Euro/Monat und im 3. Ausbildungsjahr XXX,- Euro/Monat. Haftung und Versicherung Für Personen- und Sachschäden, die der Auszubildende während seiner Ausbildung im Ausbildungsverbundbetrieb verursacht, haftet der Einstellungsbetrieb nur bei Versuch oder grober Fahrlässigkeit des Auszubildenden. Der Einstellungsbetrieb leistet grundsätzlich keinen Ersatz beim Personenschaden, der durch einen Arbeitsunfall des Auszubildenden verursacht wurde. Der Haftungsausschluss regelt sich nach §§ 104 ff. SGB VII. Schlussbestimmung Diese Vertragsverpflichtungen enden mit Ablauf des Ausbildungsverhältnisses, auch bei vorzeitiger Beendigung. Der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Einstellungsbetriebes. Der Vertrag wird in drei Exemplaren ausgefertigt. Je eine Ausfertigung erhält der Einstellungsbetrieb, der Ausbildungsverbundbetrieb und die zuständige Kammer als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag

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