Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Anspruch auf ein BEM-Verfahren haben alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen

ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Unabhängig von einer bestehenden Schwerbehinderung.

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Das BEM ist eine Aufgabe des Arbeitgebers. Die Deutsche Rentenversicherung hat sich zum Ziel gesetzt, Unternehmen bei der Einführung von BEM-Strukturen zu unterstützen. In dem Bewusstsein, dass es hierfür kein für alle Unternehmen gültiges Patentrezept gibt, wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet, die Sie in diesem Leitfaden finden.rnrnUm diese Empfehlungen praxistauglich zu gestalten, enthält der Leitfaden neben einem Überblick über die Gesamtthematik des BEM auch ausführlichere Informationen zu einzelnen Themenbereichen. Erkenntnisse aus verschiedenen Modellprojekten, die die Deutsche Rentenversicherung mit Arbeitgebern durchgeführt hat, fließen in diesen Leitfaden ein. Zusätzlich wurden Haus- und Fachärzte, Betriebs- und Personalärzte sowie Personalvertretungen einbezogen, um individuelle Lösungen für einzelne Unternehmen und ihre Beschäftigten zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben zu entwickeln. Insoweit stellen die Empfehlungen auch keine (arbeits-) rechtlichen Standards dar, sondern sind vielmehr als Anregungen für die betriebliche Praxis zu verstehen.

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