Ein Minijob bietet geflüchteten Menschen die Möglichkeit, in den deutschen Arbeitsmarkt einzutreten, berufliche Erfahrungen zu sammeln und Geld zu verdienen. Gleichzeitig eröffnet er Unternehmen die Chance, Arbeitskräfte kennenzulernen. Diese Broschüre richtet sich an Arbeitgebende und beantwortet zentrale Fragen rund um das Thema Minijob: Was sollten Sie über Minijobs wissen? Dürfen geflüchtete Menschen in Minijobs beschäftigt werden? Wie werden Einkünfte angerechnet, wenn Geflüchtete Sozialleistungen beziehen? Welchen Beitrag leisten Minijobs, wenn für einen Aufenthaltstitel der Lebensunterhalt. Aufenthaltstitel prüfen: Mit einem Aufenthaltstitel ist das Arbeiten erlaubt. Das betrifft auch Menschen aus der Ukraine, die den Aufenthalt nach § 24 AufenthG besitzen. Bei Menschen mit einer Gestattung oder Duldung müssen Sie genauer hinschauen, hier könnte der Antrag auf Beschäftigungserlaubnis noch ausstehen oder sogar Sperrfristen oder Beschäftigungsverbote vorliegen. Arbeitserlaubnis beantragen: Mit einer Gestattung oder Duldung muss ggf. zunächst eine Arbeitserlaubnis bei der regionalen Ausländerbehörde beantragt werden. Anmeldung über die Minijob-Zentrale: sowohl für Gewerbe als auch private Haushalte ist die Anmeldung über die Minijob-Zentrale schnell und unkompliziert möglich. Die Minijob Zentrale übernimmt auch die Berechnung und Weiterleitung der Steuern und Beiträge. Die geringfügige Beschäftigung darf keine berufsmäßige Beschäftigung sein. Sie darf also nicht die Haupteinnahmequelle sein, sondern dient lediglich als Nebentätigkeit. Beschäftigungslose, die arbeitslos gemeldet sind, werden von der kurzfristigen Beschäftigung (70 Kalendertage) ausgeschlossen. Geflüchtete Menschen, die Bürgergeld empfangen, können dieser Art von Minijob also nicht nachgehen