Ost-West-Rentenangleichung

Ost-West-Rentenangleichung

Bis zum Jahr 2025 soll es ein einheitliches Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland geben.

Hierfür wurde das sogenannte Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz verabscheidet.

Damit werden die bisher im Osten noch abweichenden Werte

für die Berechnung der Renten schrittweise an die Westwerte angeglichen.

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Gleiches Rentenrecht in Ost und West Wie die Angleichung funktioniert Welche Auswirkungen sie hat Was bedeutet Ost-West-Rentenangleichung? Bis zum Jahr 2025 soll es ein einheitliches Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland geben. Der Gesetzgeber verabschiedete entsprechende Regelungen zur Rentenangleichung. Die bisher im Osten noch abweichenden Werte für die Berechnung der Renten werden schrittweise an die Westwerte angeglichen. Im Gegenzug mindert sich Jahr für Jahr der Faktor zur Umrechnung - die Hochwertung - der Ost-Entgelte in WestEntgelte, bis er zum 1. Januar 2025 wegfällt. Mit diesem Faltblatt informieren wir Sie, wie die Ost-West-Rentenangleichung funktioniert und welche Auswirkungen sie hat. Mit der Ost-West-Rentenangleichung werden die unterschiedlichen Berechnungswerte für die neuen und alten Bundesländer einander angeglichen. Für Versicherte aus den neuen Bundesländern sollen sich aus den vergleichsweise niedrigen Arbeitsentgelten in der DDR und dem heute noch bestehenden Unterschied im Lohnniveau keine Nachteile bei der Rentenberechnung ergeben. Deshalb werden sie mit einem gesetzlich festgelegten Faktor in West-Entgelte umgerechnet

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