Potenzialanalyse ''Betriebliche Bildung''

Potenzialanalyse ''Betriebliche Bildung''

Die Potenzialanalyse ''Betriebliche Bildung'' zeigt Ihnen systematisch auf, wie Sie die Lernbereitschaft

in Ihrem Betrieb fördern und die Möglichkeiten der betrieblichen Bildung nutzen können.

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Potenzialanalyse Betriebliche Bildung Praxisstandard und Selbstbewertung für Unternehmer Die Potenzialanalyse Betriebliche Bildung wurde als Selbstbewertungs-Check und gemeinsamer Praxisstandard entwickelt. Herausgegeben wird die Potenzialanalyse von der Offensive Mittelstand - Gut für Deutschland, einem eigenständigen Netzwerk unter dem Dach der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). Sie ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen, die Potenziale ihrer betrieblichen Bildung zu überprüfen und auszuschöpfen. Die Potenzialanalyse Betriebliche Bildung behandelt alle wesentlichen Themen der betrieblichen Bildung. Lernen und Weiterbildung im Betrieb Führung und lernförderliches Betriebsklima Lernen im Betrieb fördern Weiterbildung nutzen Betriebliche Berufsausbildung Ausbildungsbetrieb: Bedarf, Kosten, Nutzen und Eignung Auszubildende werben und einstellen Ausbildung gestalten Ausbildung Schritt für Schritt umsetzen Veränderungen in der Arbeitswelt, zum Beispiel durch Digitalisierung und den demografischen Wandel, erfordern in Betrieben eine ständige Weiterentwicklung der Kompetenzen und eine Anpassung der Qualifikationen der Beschäftigten. Die Halbwertzeit des betrieblichen Wissens beträgt vier Jahre (im IT-Bereich 1,5 Jahre), das heißt, in vier Jahren ist die Hälfte des betrieblichen Wissens veraltet (im IT-Bereich in eineinhalb Jahren). Kontinuierliches Erwerben neuen Wissens wird also zunehmend wichtiger für die Wettbewerbsfähigkeit und für Innovationen. Ob Ihr Unternehmen dauerhaft am Markt bestehen kann, hängt wesentlich von der Lernbereitschaft und den Kompetenzen Ihrer Beschäftigten ab. Erfolgreiche Betriebe sorgen deswegen dafür, dass ihre Beschäftigten ständig und systematisch lernen: im Arbeitsprozess, durch gezielte Weiterbildung und durch Ausbildung. Sie sorgen dafür, dass Lernen Freude macht. Die betriebliche Aus- und Weiterbildung wird so Bestandteil einer systematischen Personal- und Organisationsentwicklung. Erschwert wird die Absicherung der notwendigen Kompetenzen im Betrieb durch den Wettbewerb um Auszubildende und qualifizierte Fachkräfte. Dieser Wettbewerb stellt gerade kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen. Engpässe drohen u.a. durch den demografischen Wandel und die Konkurrenz mit größeren Unternehmen. Dabei sind in kleineren Betrieben viele Potenziale vorhanden, um geeignetes Personal zu finden, zu binden und zu fördern. Anpassungsfortbildung: Anpassungsfortbildungen zielen darauf ab, das vorhandene Wissen und Kompetenzen zu erhalten, zu erweitern oder der technischen Entwicklung anzupassen, um bei steigenden Anforderungen am Arbeitsplatz auf dem aktuellen Kenntnisstand zu sein. Anpassungsfortbildungen erfolgen in der Regel im Rahmen betrieblicher oder überbetrieblicher Angebote. (Bundesministerium für Bildung und Forschung II) Assistierte Ausbildung: Die assistierte Ausbildung dient dazu, den Übergang von benachteiligten Jugendlichen in eine berufliche Ausbildung und die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Bildungsträger bieten, als dritter Partner Dienstleistungen für Jugendliche und Unternehmen an. Bei den Angeboten für Unternehmen handelt es sich zum Beispiel um Hilfe beim Ausbildungs- und Bewerbermanagement, Unterstützung bei der Kooperation mit Berufsschulen sowie die Beratung und Information in Hinblick auf bestimmte Zielgruppen. (Bundesagentur für Arbeit I) Ausbildungsnachweis (Berichtsheft): Die Ausbildungsordnung schreibt vor, dass Auszubildende einen fachlichen Nachweis über die Ausbildung zu führen haben. Das regelmäßig geführte Berichtsheft ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. (Bundesministerium für Bildung und Forschung I) Ausbildungsordnung: Ausbildungsordnungen legen für jeden der rund 350 bundesweit staatlich anerkannten Ausbildungsberufe fest, was in dem jeweiligen Beruf gelernt werden muss. Inhalte der Ausbildungsordnung sind: Ausbildungsberufsbezeichnung, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen. (Bundesministerium für Bildung und Forschung I) Ausbildungsrahmenplan: Ein Bestandteil der Ausbildungsordnung ist der Ausbildungsrahmenplan. Er regelt die allgemeine inhaltliche und zeitliche Struktur der Ausbildung. Er ist die Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan und ist mit dem Ausbildungsvertrag bei der zuständigen Stelle (zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) einzureichen. (Bundesministerium für Bildung und Forschung I) Aufstiegsfortbildung: Aufstiegsfortbildungen ermöglichen eine Erweiterung von Qualifikationen im Beruf. Die Beschäftigten erhalten durch sie einen höheren Abschluss, bspw. Meister, Fachwirt oder andere vergleichbare Fortbildungsabschlüsse, und können somit neue Aufgaben und Tätigkeiten im Unternehmen wahrnehmen. Voraussetzungen für eine Fortbildung sind meist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung. (

Bundesministerium für Bildung und Forschung II) Berufliche Weiterbildung: Die berufliche Weiterbildung dient dem Erhalt und der Auffrischung bestehender und dem Erwerb neuer Qualifikationen. Die berufliche Weiterbildung soll damit die Beschäftigungschancen des Einzelnen erhöhen. Zudem soll sie den Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft langfristig sicherstellen. Es wird zwischen Umschulung, Aufstiegsfortbildung (zum Beispiel Meister, Techniker) und Anpassungsfortbildung (zum Beispiel Sprachkurse, Softwareschulungen) unterschieden. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO): Das Berufsbildungsgesetz ist die Grundlage für die betriebliche Ausbildung. Es legt die erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen für eine Ausbildung in den Unternehmen fest, zum Beispiel die Regelungen zum Abschluss von Ausbildungsverträgen sowie Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden. Die Handwerksordnung regelt die speziellen Voraussetzungen für Handwerksbetriebe, die ausbilden wollen. (Bundesministerium für Bildung und Forschung I) Betrieblicher Ausbildungsplan: Der betriebliche Ausbildungsplan beschreibt, welche Ausbildungsinhalte die Auszubildenden in welchem Zeitraum erlernen. Mindestens sind das die Ausbildungsinhalte, die im Ausbildungsrahmenplan genannt werden. Der betriebliche Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages und spätestens zu Beginn der Ausbildung den Auszubildenden auszuhändigen. (Bundesministerium für Bildung und Forschung I) Eignung als Ausbilder/-in und als Ausbildungsbetrieb: Die Voraussetzungen für die Eignung als Ausbilder/-in und als ausbildendes Unternehmen legt das bundesweit geltende Berufsbildungsgesetz fest. Die Feststellung der Eignung erfolgt durch die Ausbildungsberater/-innen der zuständigen Stellen. (Bundesministerium für Bildung und Forschung I) Fortbildungsordnung: Fortbildungsordnungen legen die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, das Ziel, den Inhalt, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen zum Erwerb von Fortbildungsabschlüssen fest. (Berufsbildungsgesetz) Kompetenz: Kompetenz bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Kompetenz wird als umfassende Handlungskompetenz verstanden. Es wird zwischen fachlichen, personalen und methodischen Kompetenzen unterschieden. (Deutscher Qualifikationsrahmen - DQR) Qualitätssicherung und -entwicklung: Qualitätssicherung und -entwicklung umfassen Maßnahmen, die sicherstellen, dass die allgemeine und berufliche Bildung (Bildungsinhalte, Bewertung der Lernergebnisse usw.) den Qualitätsanforderungen der beteiligten Akteure entspricht. (Cedefop) Rahmenlehrplan: Der Rahmenlehrplan regelt den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsschule. Er wird von der Kultusministerkonferenz beschlossen und ist auf die Ausbildungsordnung abgestimmt. (Kultusministerkonferenz) Teilqualifikationen: Teilqualifikationen (zum Beispiel Kontrollieren und Steuern des Warenflusses aus dem Berufsbild Verkäufer/in) sind standardisierte Lerneinheiten. In ihrer Summe decken sie alle fachlichen Inhalte eines Ausbildungsberufes ab. Sie ermöglichen über die Externenprüfung den Erwerb bzw. das Nachholen eines Berufsabschlusses. (Bundesagentur für Arbeit II) Umschulung: Umschulung bezeichnet eine Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die zuvor ausgeübte oder erlernte Tätigkeit. Gründe dafür können bspw. eine Berufskrankheit, ungenügende Nachfrage im alten Beruf oder technische Neuorientierung eines gesamten Berufes sein. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) Verbundausbildung: Für Betriebe, die nicht alle in der Ausbildungsordnung festgelegen Lerninhalte vermitteln können, besteht die Möglichkeit der Verbundausbildung. Verbundausbildung bedeutet, dass der Betrieb mit einem anderen Unternehmen oder mit einem Bildungsträger ausbildet. Bei der Vermittlung solcher Kooperationen helfen die zuständigen Stellen (Industrieund Handelskammern oder Handwerkskammern). (Bundesministerium für Bildung und Forschung I) Zusatzqualifikation: Zusatzqualifikationen können im Rahmen der beruflichen Erstausbildung oder unmittelbar im Anschluss daran von Auszubildenden in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erworben werden. Zusatzqualifikationen ergänzen die Berufsausbildung durch zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind (zum Beispiel Fremdsprachenkompetenz, Rhetorik, den Erwerb von Führerscheinen oder Schweißlizenzen). Sie werden durch ein Zertifikat des Betriebes, eines Bildungsträgers oder einer Kammer belegt. (Bundesministerium für Bildung und Forschung II)

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