Ob Praktikant:innen versicherungsfrei sind oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab - zum Beispiel ob das Praktikum bezahlt wird oder ob die Studien- oder Prüfungsordnung das Praktikum vorschreibt. Außerdem ist es entscheidend, ob das Praktikum während oder nach dem Studium stattfindet. Sind Schülerpraktika versicherungsfrei? Ein Schülerpraktikum ohne Entgelt ist versicherungsfrei - selbst wenn der Arbeitgeber dem Schüler oder der Schülerin als Anerkennung ein Taschengeld zahlt. Schülerpraktika werden von Schulen initiiert und sollen eine Orientierungshilfe bei der Berufswahl sein. Was ist ein vorgeschriebenes Praktikum und wie lange darf es dauern? Studien- und Prüfungsordnungen schreiben bestimmte Praktika vor und legen hierfür eine Mindestdauer fest. Wenn ein Zusammenhang zwischen dem Studium und dem Praktikum besteht, ist es ein vorgeschriebenes Praktikum. Die Dauer spielt hierbei keine Rolle. Welche freiwilligen Praktika sind versicherungsfrei? Schreibt die Studien- oder Prüfungsordnung das Zwischenpraktikum nicht vor, kann es unter bestimmten Bedingungen trotzdem versicherungsfrei sein, zum Beispiel als Minijob oder im Rahmen der Werkstudentenregelung. Welche Praktika sind vollständig versicherungsfrei? Vollständig versicherungsfrei für Praktikant:in und Arbeitgeber sind zum Beispiel vorgeschriebene Zwischenpraktika mit und ohne Entgelt, freiwillige Vor- und Nachpraktika ohne Entgelt oder Schülerpraktika als Orientierung zur Berufswahl ohne Entgelt. Wann ist ein Zwischenpraktikum versicherungsfrei? Ein Zwischenpraktikum ist versicherungsfrei, wenn es von der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben wird. Dann zahlen Praktikant:in und Arbeitgeber keine Beiträge zur Sozialversicherung. Wichtig: Der Praktikant bzw. die Praktikantin muss dabei krankenversichert sein - zum Beispiel als Student:in oder in der Familienversicherung. Was sind Vor- und Nachpraktika? Vor- und Nachpraktika sind Praktika vor oder nach einem Studium. Auch ein Schülerpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum von Jugendlichen nach ihrem Schulabschluss gehören dazu. Welche Vor- und Nachpraktika sind versicherungspflichtig? Ein Vor- oder Nachpraktikum, das in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, gilt als Teil einer betrieblichen Ausbildung. Der Praktikant oder die Praktikantin ist dadurch als Auszubildende:r versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung - selbst dann, wenn er oder sie kein Entgelt erhält. Welche Meldungen muss ich für Praktikanten abgeben? Für Praktikanten erstellen Sie in der Regel die üblichen Meldungen für Beschäftigte. Wenn Sie jedoch z.B. einen Praktikanten in einem nicht vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikum ohne Entgelt beschäftigen, müssen Sie ihn bei der TK anmelden. Können Studierende während eines bezahlten Praktikums in der Familienversicherung bleiben? Studierende bleiben familienversichert, wenn sie das Praktikum während des Studiums machen - sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören die Art des Praktikums und die Verdiensthöhe. Eine Entscheidungshilfe finden Sie bei TK-Lex im untenstehenden Kasten. Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Beschäftigung von Studierenden aus dem EU-Ausland? Studierende unterliegen den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedsstaates, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studieren und ihren Wohnsitz in einem anderen EU- oder EWR-Staat haben. Der Studienort in Deutschland gilt dadurch als vorübergehender Aufenthaltsort.