Qualifizierungsmöglichkeiten für Ausbilder/innen

Qualifizierungsmöglichkeiten für Ausbilder/innen

Heute ist die Tätigkeit in der betrieblichen Ausbildung anspruchsvoll

und vielseitig wie nie zuvor. Dies bedeutet aber gleichzeitig,

dass die Anforderungen an das ausbildende Personal gestiegen sind.

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Qualifizierungsmöglichkeiten für Ausbilderinnen und Ausbilder Geprüfte/-r Aus- und Weiterbildungspädagoge/-in Geprüfte/-r Berufspädagoge/-in Ausbildungs-Eignungsverordnung (AEVO) In früheren Zeiten wurde meist unterstellt, dass der qualifizierte Fachmann auch in der Lage ist, sein Wissen und Können anderen zu vermitteln. Eine besondere Ausbildung zum Ausbilder wurde nicht für nötig erachtet. Das Bild des typischen Lehrlings hat sich in den letzten Jahrzehnten vehement verändert. Das Durchschnittsalter und das durchschnittliche Bildungsniveau sind gestiegen. Gleichzeitig ist nach Einschätzung zahlreicher Bildungsverantwortlicher die Ausbildungsfähigkeit der Auszubildenden gesunken. Meist muss die Ausbildung Funktionen übernehmen, die bis dato nicht zum Tätigkeitsprofil der Ausbilderinnen und Ausbilder gehörten. Diese müssen die neuen Rollen als Lernprozessbegleiter, als Coach und Moderator erst neu kennenlernen und in sie hineinfinden. Ohne qualifizierte Fortbildungsangebote ist dies nicht möglich. Die Fortbildungsordnungen Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge und Geprüfter Berufspädagoge aus dem Jahre 2009 haben hierfür einen neuen Rahmen geschaffen. Berufliche Ausbildung und Qualifizierung von Jugendlichen sind Erfolgsfaktoren für wirtschaftliche Prosperität und tragen zur gesellschaftlichen Entwicklung bei. Die Qualifizierung des Ausbildungspersonals ist dafür eine Voraussetzung um eine möglichst hohe Qualität der betrieblichen Ausbildung. Die Fortbildungsangebote für betriebliche Ausbilder/-innen bauen aufeinander auf und sollen einen engen Bezug zu dem eigenen berufliche Umfeld berücksichtigen. Die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) kann unmittelbar nach der Berufsausbildung erfolgen. Für den Abschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen, ist nach der zugrunde liegenden Verordnung Berufserfahrung notwendig. Die Prüfung nach der AEVO wird insbesondere von Industrie- und Handelskammern aber auch von anderen sogenannten zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes abgenommen. (Das sind die Stellen, in der Regel Kammern, die auch die Abschlussprüfungen in der Aus- und Fortbildung abnehmen.) Die entsprechende Prüfung nehmen die Handwerkskammern im Rahmen des Teils IV (Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse) der Handwerksmeisterprüfung ab. Die Abschlüsse zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen und zum Berufspädagogen werden zurzeit nicht an allen Kammern angeboten. Mit steigenden Teilnehmerzahlen wird voraussichtlich die Anzahl der prüfenden Kammer ebenfalls anwachsen. Im Rahmen der auf dem oben dargestellten mehrstufigen Qualifizierungssystem basierenden Weiterbildungsmöglichkeiten werden die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder des ausbildenden Personals berücksichtigt. Für die große Zahl der nebenberuflichen, ausbildenden Fachkräfte bildet die Qualifizierung nach der AEVO eine gute Grundlage für ihre Aufgabe. Die Fortbildung zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen spricht vor allem die neben- und hauptberuflichen Ausbilder in Betrieben und Bildungsunternehmen an. Personen, die Führungsfunktionen in der Berufsbildung und in der Personalentwicklung anstreben finden im Abschluss zum Geprüften Berufspädagogen eine anspruchsvolle Aufstiegsfortbildung. Diese bundeseinheitlichen Aufstiegsfortbildungen für das Berufsbildungspersonal ermöglichen es, in Etappen auf diesen Entwicklungspfad zu gehen. Wenn Unternehmen dies in ihre Personalentwicklung einbinden können sie für die Mitarbeiter die Attraktivität und Bedeutung des Tätigseins in der Berufsbildung deutlich erhöhen, was sich positiv auf die zu Beginn geschilderten Erwartungen von Auszubildenden, Unternehmen und Gesellschaft an die betriebliche Ausbildung auswirken kann. An der Entwicklung dieser Qualifizierungsmöglichkeiten, zur Professionalisierung des Ausbildungspersonals, waren insbesondere Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen beteiligt. Durch diese breite Unterstützung erfahren die neuen Fortbildungsberufe eine durchgehende Anerkennung. Dieser Konsens gibt, auch wenn die Etablierung noch ein paar Jahre in Anspruch nehmen wird, dem Personal Sicherheit bei der Planung individueller Berufslaufbahnen. Um als Ausbilder tätig sein zu können werden die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt. Die liegen z.B. vor, wenn die Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf bestanden wurde. Zu den gesetzlichen Anforderungen gehören darüber hinaus das Vorliegen von berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten. (Vgl. § 30 Berufsbildungsgesetz) Neben einer fachlichen Eignung innerhalb des Berufes in dem man ausbilden möchte, sind Interesse am Arbeiten mit jungen Menschen und die Freude am Vermitteln von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenz. Letztendlich geht aus auch um die Persönlichkeitsentwicklung in der ersten Phase des Berufslebens. Der erste Schritt in eine Laufba

hn als Ausbilderin oder Ausbilder ist meist ein Lehrgang mit entsprechender Prüfung nach der Aus bilder-Eignungsverordnung (AEVO). Darin wird die berufliche Handlungsfähigkeit hervorgehoben. Für die Ausbildung der Ausbilder/-innen hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) einen Rahmenplan beschlossen und dessen Anwendung empfohlen. Ein Blick in diesen neuen Rahmenplan macht deutlich, über welche berufs- und arbeits pädagogischen Kompetenzen Ausbilder/-innen für den Nachweis der Ausbildereignung nach der AEVO verfügen müssen

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