Ratgeber Ausbildungszeugnis

Ratgeber Ausbildungszeugnis

Hier werden alle wesentlichen Fragen kurz und allgemeinverständlich erklärt.

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Welche Arten von Ausbildungszeugnissen gibt es? Aufbau eines einfachen Ausbildungszeugnisses Aufbau eines qualifizierten Ausbildungszeugnisses Gesetzlicher Anspruch auf Ausstellung eines Ausbildungszeugnisses Wann kann der Auszubildende ein Zwischenzeugnis verlangen? Rechtzeitige Aushändigung des Ausbildungszeugnisses Kann der Betrieb die Herausgabe des Zeugnisses verweigern? Äußere Form des Ausbildungszeugnisses Wahrheit und Wohlwollen im Ausbildungszeugnis Zeugnissprache Was nicht im Ausbildungszeugnis erwähnt werden darf Anspruch auf Zeugnis in englischer Sprache? Anspruch auf Übersendung des Zeugnisses? Anspruch auf Zeugnisberichtigung Gerichtliche Geltendmachung des Zeugnisanspruches Checkliste Ausbildungszeugnis Beispiel qualifiziertes Ausbildungszeugnis Ratgeber Ausbildungszeugnis Nach Inhalt bzw. Anlass unterscheidet man - wie beim Arbeitszeugnis - zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Ausbildungszeugnis, sowie einem Zwischenzeugnis: Ein einfaches Ausbildungszeugnis darf gemäß § 16 BBiG lediglich Angaben enthalten über Art der Ausbildung (betriebliche/außerbetriebliche Ausbildung) Dauer der Ausbildung (rechtliche, nicht tatsächliche Dauer) Ziel der Ausbildung (Angabe des Ausbildungsberufes) erworbene beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Inhalt der Ausbildung) Ein einfaches Zeugnis ist damit eine reine Ausbildungsbescheinigung ohne Bewertung von Leistung und Verhalten. Bewertungen dürfen auch nicht versteckt in der Tätigkeitsbeschreibung enthalten sein. Für Bewerbungen ist ein einfaches Ausbildungszeugnis wenig hilfreich, da es meist als Indiz für Unstimmigkeiten mit dem Ausbildungsbetrieb oder schlechte Leistungen angesehen wird. Ein brauchbares Bewerbungsdokument ist nur das qualifizierte Ausbildungszeugnis, das auch Leistung und Verhalten des Auszubildenden bewertet. Dem Auszubildenden ist generell ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis auszustellen. Bei Unstimmigkeiten mit dem Betrieb oder schlechten Leistungen sollte der Auszubildende gefragt werden, ob er ein einfaches oder qualifiziertes Ausbildungszeugnis haben möchte. Verlangt der Auszubildende z.B. nur ein einfaches Zeugnis, darf ihm der Betrieb kein qualifiziertes Zeugnis ausstellen. Von einem Zwischenzeugnis wird gesprochen, wenn bereits vor Ende der Ausbildung, z.B. für Bewerbungszwecke ein Zeugnis erstellt werden soll. Dem Inhalt nach handelt es sich um ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis. Es wird aber nicht in der Vergangenheits-, sondern in der Gegenwartsform geschrieben, da die Ausbildung noch nicht beendet ist

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