Die Studienstarthilfe Informationen für Studieninteressierte mit Sozialleistungsbezug Was ist die Studienstarthilfe? Ein eigener Laptop, Lehr- und Lernmaterialien oder eine Mietkaution-Zum Studienstart fallen einige Kosten an. Die Studienstarthilfe unterstützt junge Menschen, die Sozialleistungen beziehen, beim Start an der Universität oder Akademie. Der einmalige Zuschuss von 1.000 Euro kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden. Die Studienstarthilfe wird weder auf einkommensabhängige Sozialleistungen wie das Bürgergeld noch auf das BAföG angerechnet und muss auch nicht zurückgezahlt werden. Studienstarthilfe kann erhalten, wer im Monat vor Ausbildungsbeginn allein oder über eine Bedarfsgemeinschaft eine der folgenden Leistungen bezieht: Bürgergeld Sozialhilfe Grundsicherung Eingliederungshilfe Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialen Entschädigungsrecht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Kinderzuschlag Wohngeld Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe