Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung gem. § 54a SGB III (zu Qualifizierender) Bei Minderjährigen: Anschrift des Sorgeberechtigten wird nachstehender Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung zum Ausbildungsberuf. geschlossen. Ziel des Vertrages ist die Vermittlung-und Vertiefung von Grundkenntnissen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit, die für eine Berufsausbildung förderlich sind. 1. Die Einstiegsqualifizierung dauert. Monate. Sie beginnt am. und endet am. 1. Die Probezeit beträgt. Monat/Wochen.1 Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist von beiden Seiten gekündigt werden. Nach der Probezeit kann der Vertrag nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Der zu Qualifizierende kann, wenn er die Einstiegsqualifizierung aufgeben oder eine andere Beschäftigung aufnehmen will, mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich und - falls sie nach der Probezeit erfolgt - unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. 2. Die regelmäßige tägliche Qualifizierungszeit beträgt. Std. 3. Der zu Qualifizierenden erhält eine monatliche Vergütung von. Euro. Vom Arbeitgeber wird der Gesamtsozialversicherungsbeitrag abgeführt. 4. Der Arbeitgeber gewährt dem zu Qualifizierenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen des BUrlG/JArbSchG. Es besteht ein Urlaubsanspruch von. Werktagen/Arbeitstagen2. 5. Der Arbeitgeber vermittelt dem zu Qualifizierenden eine Einstiegsqualifizierung nach den in der Anlage zu diesem Vertrag aufgeführten Qualifizierungsbausteinen. Erläuterung: Die Probezeit soll bei einer Einstiegsqualifizierung von 12 Monaten höchstens zwei Monate betragen. Sie ist im Übrigen nach Dauer der Einstiegsqualifizierung zu bemessen 6. Der zu Qualifizierende wird sich bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Qualifizierungsziel zu erreichen. Er verpflichtet sich zu lernen und an den Qualifizierungsphasen sowie betrieblichen Leistungsfeststellungsverfahren teilzunehmen. 7. Für jeden erfolgreich abgeschlossenen Qualifizierungsbaustein erhält der zu Qualifizierende ein betriebliches Zeugnis1. Der Arbeitgeber beantragt bei der zuständigen Handwerkskammer - sofern mindestens ein Qualifizierungsbaustein erfolgreich abgeschlossen wurde - die Ausstellung eines Zertifikats über die Einstiegsqualifizierung. 8. Der zu Qualifizierende verpflichtet sich, über die während der Einstiegsqualifizierung erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. 9. Eine Zweitschrift dieses Vertrages erhält der zu Qualifizierende. Eine Kopie des Vertrages wird der zuständigen Handwerkskammer vom Arbeitgeber übersandt. Mustervordrucke für die betrieblichen Zeugnisse sind für jeden Qualifizierungsbaustein bei Ihrer Handwerkskammer erhältlich Anlage zum Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung (Beispiel) Der Arbeitgeber vermittelt im Rahmen der Einstiegsqualifizierung folgende Qualifizierungsbausteine Die betrieblichen Qualifizierungspläne zu den Qualifizierungsbausteinen sind im Internet unter www.zdh.de und www.zwh.de sowie bei Ihrer Handwerkskammer erhältlich