Unternehmen können ihre Arbeitnehmenden auf vielfältige Art unterstützen. Neben dem klassischen Werkswohnungsbau sind Kooperationen mit ansässigen Wohnungsunternehmen, Vermittlungsbörsen, Wohnen auf Zeit und vieles mehr möglich. Die Kooperation mit örtlichen Wohnungsunternehmen ermöglicht den Arbeitgebenden, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ohne dass sie selbst im Wohnungsbau aktiv werden müssen. Das ist vor allem für Unternehmen interessant, die (noch) nicht über ein ausreichendes Knowhow zum Wohnungsmarkt verfügen oder sich zunächst an die Thematik herantasten möchten. Arbeitgebende können beispielsweise Belegungsrechte ankaufen, die im Neubau oder Bestand von Wohnungsunternehmen für die Wohnraumversorgung der Mitarbeitenden zur Verfügung stehen. Neben diesen direkten Maßnahmen können Arbeitgebende auch indirekt unterstützen. Hierbei sind zahlreiche, auch aufeinander aufbauende Maßnahmen denkbar. So können Plattformen, z.B. ein unternehmensweites (digitales) Schwarzes Brett hilfreich sein, damit Mitarbeitende untereinander Personen für die Nachmiete finden können. Aber auch die Beauftragung von Maklerbüros oder die Unterstützung durch Zuschüsse oder Darlehen sind denkbar. Diese Aufzählung von Möglichkeiten ist nicht vollständig, sondern soll lediglich die vielfältigen Möglichkeiten indirekter Maßnahmen unterstreichen. Wohnungsangebote für Mitarbeitende sind in einigen Branchen weiter verbreitet als in anderen, z.B. durch Wohnheime für Personal aus dem medizinischen Sektor, im Tourismus oder bei Saisonarbeiten.