Zeitarbeit nutzen - sicher, gesund und erfolgreich Kurz-Check und Praxishilfen Zeitarbeit ist für viele Unternehmen heute ein wichtiger Bestandteil des Personaleinsatzes geworden. Beschäftigte aus Zeitarbeitsunternehmen werden eingesetzt, wenn zum Beispiel zusätzliches Personal für einzelne Projekte erforderlich ist oder wenn vorhandenes Personal ausfällt. Wer Zeitarbeit nutzen will, sollte aber Folgendes beachten - denn für Zeitarbeit gilt das Gleiche wie für die Arbeit in Ihrem Unternehmen insgesamt: Nur wenn der Einsatz von Zeitarbeit sorgfältig organisiert und vorbereitet ist, hat sie einen Nutzen für Ihr Unternehmen. Nur wenn Sie die Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens genau so behandeln wie Ihre eigenen Beschäftigten, werden sie produktiv und sicher arbeiten. In diesem Infoblatt finden Sie Tipps und Praxishilfen (Kopiervorlagen), die Ihnen einen wirkungsvollen und sicheren Einsatz von Zeitarbeit ermöglichen: Infos zu den Aufgaben Ihrer Vorgesetzten und Beschäftigten beim Einsatz von Zeitarbeit Kurz-Check ''Zeitarbeit erfolgreich nutzen'' Interne Bedarfsermittlung - Praxishilfe zur Ermittlung Ihres internen Bedarfs Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Arbeitsschutzvereinbarung Zeitarbeit - wer hat welche Aufgaben? Damit Sie möglichst viel von den Beschäftigten der Zeitarbeit haben, sollten die folgenden Personen in Ihrem Unternehmen in die Vorbereitung einbezogen werden: Unternehmerin/Unternehmer beziehungsweise Einkauf/Personalabteilung Die Arbeitsbedingungen, wie Anforderungen, Tätigkeitsprofil, Befähigungen für den geplanten Einsatz genau klären und mit dem Zeitarbeitsunternehmen abstimmen (Gefährdungsbeurteilung nutzen) Arbeitnehmerüberlassungsvertrag inklusive Arbeitsschutzvereinbarung abschließen Einsatz intern vorbereiten - Vorgesetzte und Beschäftigte informieren Interessenvertretung Informations- beziehungsweise Mitbestimmungsmöglichkeiten über den Einsatz der Beschäftigten der Zeitarbeit wahrnehmen - wie Einsatzbereiche, Eingliederung, Vertrag Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin beziehungsweise Betriebsarzt Feststellen, welche Gefährdungen bei den geplanten Tätigkeiten auftreten und erforderliche Maßnahmen beim Einsatz der Beschäftigten der Zeitarbeit festlegen Arbeitsmedizinische Vorsorge festlegen Beratung durch die die Präventionsberaterinnen beziehungsweise Präventionsberater Ihrer Berufsgenossenschaft Vorgesetzte beziehungsweise Vorgesetzter Arbeitsplatz gemeinsam mit der Disponentin beziehungsweise dem Disponenten der Zeitarbeitsfirma besichtigen und Arbeitseinsatz abstimmen Beschäftigte über den geplanten Einsatz informieren und unterweisen Beschäftigte der Zeitarbeit begrüßen und in der Arbeitsgruppe vorstellen Beschäftigte der Zeitarbeit in die Arbeitsaufgabe einweisen sowie zu sicherem und gesundem Arbeiten unterweisen Kurz-Check: Zeitarbeit erfolgreich nutzen Dieser Kurz-Check hilft Ihnen, einen Handlungsbedarf zu erkennen, wie Sie Beschäftigte der Zeitarbeit wirkungsvoll einsetzen können. Schauen Sie doch einmal, wie es bei Ihnen im Betrieb aussieht. Checkpunkte guter Praxis Was ist zu tun? (Maßnahmen, Verantwortliche/r, Handelnde/r, Zeit, auch wenn nur Teile der Checkpunkte zutreffen) Bedarf und Anforderungen festlegen: Tätigkeiten für Beschäftigte der Zeitarbeit festgelegt Qualifikation/Befähigung festgelegt (Praxishilfe ''Interne Bedarfsermittlung'' nutzen - siehe nächste Seite) Geeignetes Zeitarbeitsunternehmen auswählen: Gültige Erlaubnis Disponentin beziehungsweise Disponent der Zeitarbeitsfirma hat Branchenerfahrung Disponentin beziehungsweise Disponent klärt Arbeitsbedingungen vor Ort Arbeitsschutzorganisation, -management, -zertifizierung liegt vor Abstimmung mit dem Zeitarbeitsunternehmen: Einsatz der Beschäftigten der Zeitarbeit entsprechend der Gefährdungsbeurteilung abgestimmt Arbeitsschutzvereinbarung im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Vertragsmuster letzte Seite) Interne Abstimmung: Weisungsbefugnis gegenüber Beschäftigten der Zeitarbeit geklärt Begrüßung und Vorstellung der Beschäftigten der Zeitarbeit organisiert Einweisung in Arbeitsaufgabe ist festgelegt Unterweisung über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen sichergestellt Persönliche Schutzausrüstung wie vereinbart bereitgestellt Arbeitsmedizinische Vorsorge geklärt Kontakt mit dem Zeitarbeitsunternehmen: Kontakt zur Disponentin beziehungsweise zum Disponenten sichergestellt Bei Umsetzung der Beschäftigten der Zeitarbeit vorab Information an Zeitarbeitsunternehmen und Abstimmung Interne Bedarfsermittlung Einsatzort/Arbeitsbereich: Einsatzbeginn: Einsatzende: Arbeitszeit: Auszuführende Arbeiten/Tätigkeit: Erforderliche Qualifikation/Befähigung: Gefährdungen/Belastungen Schutzmaßnahmen: - zum Beispiel Lärm, Hautbelastungen, Gefahrstoffe: Erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen: Pflichtvorsorge: Angebotsvorsorge: Eignungsuntersuchungen: Arbeitn
ehmerüberlassungsvertrag mit Arbeitsschutzvereinbarung Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) Ende der Überlassung Tag Einsatzbetrieb (Entleiher) Gemäß AÜG § 11 (6) unterliegt die Tätigkeit des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin des Zeitarbeitsunternehmens den für den Betrieb des Einsatzbetriebes geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes, die hieraus sich ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Gefährdungsbeurteilung: Der Einsatzbetrieb stellt die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung für die oben genannte Tätigkeit dem Zeitarbeitsunternehmen zur Verfügung, zur Einsicht zur Verfügung. Die folgenden Maßnahmen wurden auf Basis der Gefährdungsbeurteilung zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb abgestimmt. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Folgende PSA wird auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung gestellt: PSA Sicherheitsschuhe Schutzbrille Atemschutz Gehörschutz Schutzhandschuhe Helm Schutzkleidung Arbeitskleidung (nicht PSA) Sonstige ZA durch Zeitarbeitsunternehmen EB durch Einsatzbetrieb Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Arbeitsschutzvereinbarung Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen Für die oben genannte Tätigkeit ist folgende arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich bzw. anzubieten: Bezeichnung: Pflichtvorsorge Angebotsvorsorge Eignungsuntersuchung Durchführung bzw. Angebot vor Tätigkeitsaufnahme durch Zeitarbeitsunternehmen Einsatzbetrieb Wunschvorsorge nach den Anforderungen der ArbMedVV wird ermöglicht durch: Zeitarbeitsunternehmen Einsatzbetrieb Die erforderlichen Kopien ärztlicher Bescheinigungen von Pflichtvorsorge oder Eignungsuntersuchungen, die von der Betriebsärztin beziehungsweise vom Betriebsarzt des Einsatzbetriebes durchgeführt wurden, erhält das Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitgeberin nach den geltenden Bestimmungen. Unterweisung am Tätigkeitsort: Der Einsatzbetrieb unterweist den/die Mitarbeiter/-in des Zeitarbeitsunternehmens bezogen auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich in Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dies umfasst auch die Unterweisung und Übung bei der Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. Erste Hilfe: Einrichtungen und Maßnahmen zur Ersten Hilfe werden vom Einsatzbetrieb sichergestellt. Das Zeitarbeitsunternehmen beteiligt sich an der Ersten Hilfe mit Ersthelfenden und Erste-Hilfe-Material. Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: Der Einsatzbetrieb berücksichtigt die eingesetzten Zeitarbeitnehmenden bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung entsprechend Anhang 1 zu § 2 DGUV Vorschrift 2. Arbeitsunfall/Berufskrankheit: Der Einsatzbetrieb verpflichtet sich, einen Arbeitsunfall oder den Verdacht einer Berufskrankheit unverzüglich dem Zeitarbeitsunternehmen mitzuteilen. Unfalluntersuchungen werden gemeinsam durchgeführt. Arbeitsplatzbesichtigung: Die Besichtigungen des Arbeitsplatzes des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin des Zeitarbeitsunternehmens und die Umsetzung dieser Arbeitsschutzvereinbarung sowie gegebenenfalls Unfalluntersuchungen werden durch Vertretende des Zeitarbeitsunternehmens durchgeführt. Hierzu ermöglicht der Einsatzbetrieb den Vertretenden des Zeitarbeitsunternehmens den Zutritt zu den Arbeitsplätzen/-bereichen, in denen die Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens eingesetzt werden. Maßnahmen bei Umsetzung: Eine Umsetzung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin des Zeitarbeitsunternehmens an einen anderen als den oben vereinbarten Arbeitsplatz/Arbeitsbereich kann nur mit Zustimmung des Zeitarbeitsunternehmens erfolgen. Bei geänderten Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen wird ein neuer AÜV mit Arbeitsschutzvereinbarung bzw. eine separate Arbeitsschutzvereinbarung erstellt. Gesundheitsförderung (entsprechend der APL-Besichtigung): Bietet der Einsatzbetrieb Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung an, können die überlassenen Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens hieran teilnehmen. Es wird ein Verrechnungssatz von Euro pro Stunde zuzüglich MwSt. für jede effektiv geleistete Arbeitsstunde für die oben beschriebenen Tätigkeiten vereinbart. Weitere Regelungen sind der Anlage zu entnehmen. Der Einsatzbetrieb verpflichtet sich, dem Zeitarbeitsunternehmen unverzüglich Mitteilung über die Zugehörigkeit zu einer zuschlagspflichtigen Branche zu machen. Die zuschlagspflichtigen Branchen ergeben sich aus den jeweiligen Tarifverträgen über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Wir sind im Besitz einer Erlaubnis gemäß Art. 1 § 1 AÜG