So kommen Sie aus der teuren privaten Krankenversicherung!
Wer einmal in einer privaten Krankenversicherung festsitzt, kommt oft nur schwer wieder raus.
Steigende Beiträge können deshalb zu einer Kostenfalle werden.
Doch es gibt Tricks, mit denen Angestellte, Selbstständige, Familien und Rentner zurück in die gesetzlichen Kassen kommen.
Angestellte
Um in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, müssen Arbeitnehmer versicherungspflichtig werden.
Dafür gibt es zwei wichtige Bedingungen:
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Sie dürfen keine 55 Jahre alt sein.
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Das Gehalt darf nicht den geltenden Grenzwert überschreiten. Der liegt aktuell bei 62250 Euro brutto jährlich.
Wer bereits am 31.12.2002 als Arbeitnehmer privat versichert war, für den gilt eine niedrigere Grenze von aktuell 56250 Euro.
Das sind die Gehaltstricks, mit dem ein Wechsel funktionieren kann:
Es reicht, wenn Ihr Jahresgehalt unter die Grenze fällt, um in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können.
Fragen Sie deshalb Ihren Arbeitgeber, ob Sie ein Recht auf eine befristete Teilzeitvereinbarung haben
und Ihre Arbeitszeit soweit reduzieren können, dass Ihr Gehalt unter den Grenzwert fällt.
Bietet Ihr Arbeitgeber ein so genanntes Arbeitszeitkonto an, auf dem Sie geleistete Arbeit für die Zukunft
gutschreiben lassen können, ist dies eine weitere Möglichkeit, das Gehalt zu reduzieren
und so die Versicherungspflicht zu erreichen. Auch mit einem freiwilligen ''Sabatt-Jahr'' kann das funktionieren.
Sie können Ihr Gehalt außerdem reduzieren, indem Sie Teile davon in eine betriebliche Altersversorgung
fließen lassen (Entgeltumwandlung). Aktuell ist dies bis zu einem Betrag von 3216 Euro pro Jahr möglich.
Selbstständige
Um wechseln zu können, muss erst der Fall eintreten, der die sogenannte Versicherungspflicht auslöst.
Das passiert z.B. dann, wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben und die Selbstständigkeit aufgeben
oder nur noch nebenberuflich ausführen. Aufgepasst: Auch hier dürfen Sie noch nicht älter als 55 Jahre sein.
Das gilt, wenn Sie nur noch nebenberuflich selbstständig sein wollen:
Sie dürfen keine anderen Angestellten mit einem Verdienst über der Minijob-Grenze von 450 Euro monatlich haben.
Sie müssen selbst als Angestellter mindestens so viel verdienen, wie Sie Gewinn aus Ihrer Selbstständigkeit haben.
Liegt der Gewinn um mehr als 20 Prozent über dem Gehalt,
gehen die Krankenkassen von einem starken Gewicht der Selbstständigkeit aus.
Das monatliche Einkommen als Angestellter sollte außerdem möglichst über der Grenze von 1592,50 Euro liegen.
Sie müssen als Angestellter mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Sind Sie einmal als Angestellter in der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen,
können Sie später auch wieder hauptberuflich selbstständig tätig sein und dennoch in der Kasse bleiben.
Familien
Ist Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner in einer gesetzlichen Krankenversicherung,
ist eine Mitgliedschaft in seiner Kasse möglich.
Voraussetzung: Sie dürfen selbst nicht mehr verdienen.
Hierbei gilt keine Altersgrenze. Aber, Ihr gesamtes Einkommen darf die jeweils geltende Höchstgrenze nicht übersteigen.
Rentner
Auch ein Rentner, der seine Rente für einen gewissen Zeitraum reduziert,
kann in die Familienversicherung seines Ehegatten wechseln.
Das geht mit der sogenannten Flexi-Rente. Damit kann man erreichen, dass die Rente nicht voll ausgezahlt wird.
Lassen Sie sich dazu von ihrem Rentenberater informieren.
Generell gilt: Der Gesetzgeber macht den Wechsel schwer, je älter man wird, desto schwerer ist es.
Oft bleibt die Private KV im Alter aber bezahlbar, weil viele Tarif-Bausteine wegfallen.
Andere
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kommt automatisch in die Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung.
Auch ein Umweg über das EU-Ausland ist eine weitere Möglichkeit, um bei Rückkehr nach Deutschland in die GKV einzutreten.
Dafür muss man im EU-Ausland Mitglied der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung werden.
Für den Beitritt in die deutsche GKV ist dann der Nachweis erforderlich,
dass Sie vorher in der ausländischen Krankenversicherung Mitglied waren. Hierbei gilt ebenfalls keine Altersgrenze.
Generell gilt: Lassen Sie sich gut beraten, bevor Sie den Wechsel machen, denn davon hängt viel ab.
Oft kann es reichen, innerhalb der privaten Krankenversicherung den Tarif zu wechseln.
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