Persönliches Budget

Persönliches Budget

Mit einem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung Leistungen zur Teilhabe

selbständig einkaufen und bezahlen. Es ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen.

In der Regel erhält der behinderte Mensch eine Geldleistung,

in begründeten Einzelfällen werden auch Gutscheine ausgegeben.

Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken.

Bei Untersuchungen lag das kleinste Budget bei 36 Euro und das höchste bei 12.683 Euro.

Die Mehrheit der bewilligten Budgetsummen lag zwischen 200 Euro und 800 Euro im Monat.

Mehr Geld als bisher sollte aber niemand erwarten.

Das Persönliche Budget soll die Höhe der Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten.

Dabei sind möglicherweise notwendige Aufwendungen für Beratung und Unterstützung schon einbezogen.

Wer kann ein Persönliches Budget beantragen?

Den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen,

egal, wie schwer seine Behinderung ist.

Auch für Menschen, die das Persönliche Budget aufgrund ihrer Behinderung nicht allein verwalten können,

kommt ein Persönliches Budget in Frage.

Darüber hinaus können auch Eltern für ihre behinderten Kinder Persönliche Budgets beantragen,

etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung vom Jugendamt.

Welche Leistungen zur Teilhabe kommen für ein Persönliches Budget in Betracht?

Als Persönliches Budget können sämtliche Leistungen zur Teilhabe in Anspruch genommen werden.

Ausdrücklich vorgesehen ist auch der Einsatz des Persönlichen Budgets für betreutes Wohnen.

Es eignet sich in besonderem Maße,

den Auszug aus einem Heim und den Eintritt in betreute Wohnmöglichkeiten zu erleichtern.

Außerdem sind als Persönliches Budget möglich: Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe,

Krankenkassenleistungen, Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben

(Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe), Hilfen zur Frühförderung bei behinderten Kindern.

Wo kann man einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen?

Einen Antrag kann man bei allen Rehabilitationsträgern (§ 6 SGB IX) stellen,

wie zum Beispiel dem Träger der Eingliederungshilfe, dem Renten- und Unfallversicherungsträger,

aber auch bei weiteren Trägern wie den Kranken- und Pflegekassen oder dem Integrationsamt.

Weitere Informationen

Quelle

BMAS

Datum der Aktualisierung

02.04.2024

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