Steuervorteil für Leiharbeitnehmer mit befristeten Einsätzen

Steuervorteil für Leiharbeitnehmer mit befristeten Einsätzen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass von Leiharbeitnehmern für die steuerliche Wegepauschale

die doppelte steuerliche Entlastung (also für Hin- und Rückweg) geltend gemacht werden kann, wenn die Einsätze befristet sind.

Dies gilt auch dann, wenn sich befristete Einsätze nahtlos über Jahre im gleichen Einsatzbetrieb aneinanderreihen

(Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.05.2022, Az.: VI R 32/20).

Weitere Informationen

Quelle

Bundesfinanzhof

Datum der Aktualisierung

14.03.2024

Info an Freunde und Bekannte

Gefällt Ihnen diese Neuigkeit? Möchten Sie Freunde und Bekannte über diese Neuigkeit informieren?

Bitte empfehlen bzw. teilen Sie diese Seite bei Facebook, Twitter, LinkedIn und/oder XING.

Für einen entsprechenden Hinweis auf dem elektronischen Weg nutzen Sie bitte die Weiterempfehlung per E-Mail.

Weitere News-Beiträge zeigen

Info zum ServiceImpressumAGBDatenschutzRechtshinweiseJobadu.de in den sozialen NetzwerkenServiceportal für Arbeitgeber