Anerkennungszuschuss um sechs Monate verlängert

Anerkennungszuschuss um sechs Monate verlängert

Der Anerkennungszuschuss bietet finanzielle Förderung für Fachkräfte mit ausländischem Berufs- oder Studienabschluss.

Die Antragsfrist wurde jetzt bis zum 30.06.2023 verlängert.

Zuschuss für die Berufsanerkennung

Der Anerkennungszuschuss richtet sich an Personen, die ihre ausländische Berufs- oder Hochschulqualifikation

in Deutschland anerkennen lassen wollen und die keine anderweitige Unterstützung erhalten.

Insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten und nur ein kleines Einkommen haben,

können die Kosten der Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung erstattet bekommen.

Wer kann gefördert werden?

  • Personen, die einen formalen Berufsabschluss im Ausland erworben haben und ein Anerkennungsverfahren
    in Deutschland starten wollen oder eine Hochschulqualifikation im Ausland erworben haben
    und eine Zeugnisbewertung in Deutschland erhalten wollen.
  • Personen, die seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
    Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus.
  • Personen, die nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel haben.
  • Personen, bei denen die Kosten nicht durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter
    oder durch entsprechende Förderprogramme der Länder übernommen werden.

Was kann gefördert werden?

  • Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens.
  • Kosten für eine Zeugnisbewertung durch die Zentrale für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
  • Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten.

Der Anerkennungszuschuss beträgt maximal 600 Euro und muss nicht zurückgezahlt werden.

Anträge können für Gesamtkosten ab 100 Euro gestellt werden.

Weitere Informationen

Quelle

BMBF

Datum der Aktualisierung

27.05.2023

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