Rentenansprüche partnerschaftlich teilen

Rentenansprüche partnerschaftlich teilen

Rentenansprüche, die während einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gesammelt wurden,

werden durch das Rentensplitting partnerschaftlich zwischen den beiden betroffenen Personen aufgeteilt.

Der Begriff verrät es schon, denn das englische Wort ''Splitting'' kann mit ''Teilung'' übersetzt werden.

Durch dieses Verfahren sind beide Partner so gestellt, als hätten sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft

gleich hohe Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben.

Jede Partei erhält jeweils die Hälfte der gemeinschaftlichen Rentenanwartschaften.

Die eigene Rente kann dadurch erhöht oder die Wartezeit für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt werden.

Beachtet werden sollte, dass durch ein Rentensplitting der Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente entfällt.

Eine umfassende Beratung, ob das Rentensplitting oder eine Hinterbliebenenrente

die günstigere Option darstellt, wird deshalb von der Deutschen Rentenversicherung dringend empfohlen.

Weitere Informationen

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

Datum der Aktualisierung

30.03.2024

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