Steuerfreie Aufmerksamkeiten zu persönlichen Ereignissen

Steuerfreie Aufmerksamkeiten zu persönlichen Ereignissen

Neben der monatlichen Sachbezugsfreigrenze können noch steuerfreie Aufmerksamkeiten zu persönlichen Ereignissen

bis zur Höhe von 60 Euro steuerfrei gewährt werden.

Die Steuerbefreiung kommt aber an Weihnachten ebenso wenig in Betracht wie beim Betriebsjubiläum.

Sie gilt nur für persönliche Ereignisse wie beispielsweise Geburtstage und Hochzeiten oder die Geburt eines Kindes.

Ein Arbeitnehmerjubiläum ist ebenfalls ein persönliches Ereignis. Weihnachten ist kein persönliches Ereignis.

Das wurde auch vom Finanzgericht Hessen (FG Hessen, Urteil v. 22.2.2018. 4 K 1408/17) bestätigt.

Zu beachten ist auch, dass es sich bei der Aufmerksamkeitsgrenze von 60 Euro

um einen Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer handelt.

Grundsätzlich können auch Aufmerksamkeiten als Gutscheine oder Prepaid-Karten ausgegeben werden.

Wichtig ist, dass die Gutscheine und Geldkarten ausschließlich zum Bezug

von bestimmten Waren oder Dienstleistungen berechtigen und nur im Inland einlösbar sind.

Quelle

Haufe

Datum der Aktualisierung

02.04.2024

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