Erstattung von Bewerbungskosten

Erstattung von Bewerbungskosten durch Arbeitsagentur bzw. Jobcenter

Die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter kann Bezieher von Leistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II),

und übrigens auch Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug, bei ihren Bemühungen

um einen neuen Arbeitsplatz finanziell unterstützen.

Das bedeutet, dass die Kosten für Bewerbungen und Reisen erstattet werden,

falls diese Kosten nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.

Kosten für die Erstellung und das Verschicken von Bewerbungsunterlagen werden von der Arbeitsagentur

bzw. dem Jobcenter bis zu einer Höhe von 260,00 Euro pro Jahr erstattet.

Dies kann entweder nach tatsächlichen Kosten (Belege, Quittungen)

oder pauschal mit je 5,00 Euro pro Bewerbung erstattet werden (§ 3 UBV-AnO).

Bei den Reisekosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Terminen der Berufsberatung und Vermittlung

werden nur die berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten,

also nur die tatsächlich entstandenen Kosten für diese spezielle Fahrt, übernommen.

Bei mehrtägigen Reisen werden auch Übernachtungskosten berücksichtigt und gegebenenfalls ein Tagegeld

(aktuell 16,00 Euro bei ganztägiger Abwesenheit, jeweils 8,00 Euro für den Tag der An- und der Abreise) gezahlt.

Die Belege über die Reisekosten, also eventuelle Tankquittungen, Zugfahrkarten, Hotelrechnungen usw.,

sind dem Antrag auf Erstattung immer beizulegen.

Soweit möglich, sollte die Erstattung der Reisekosten schon im Voraus zumindest telefonisch beantragt werden.

Außerdem zahlt die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter die Kosten nur,

soweit der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt, wonach er nach § 670 BGB verpflichtet ist.

Um sich von dieser Verpflichtung freizumachen, weisen die meisten Arbeitgeber

aber schon bei der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch darauf hin, dass sie keine Kosten übernehmen.

Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten

Um sich die Bewerbungskosten von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter erstatten zu lassen,

bedarf es eines Antrags. Optimal ist das persönliche Vorstellen beim zuständigen Sachbearbeiter,

da hier dem Bewerber gleich ein mit Datum abgestempelter Antrag mitgegeben wird.

Erfolgt die telefonische Antragstellung, so geht der vom Sachbearbeiter datierte Antrag auf dem Postweg zu.

Wichtig: Bewerbungskosten werden nicht rückwirkend von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter erstattet.

Dies bedeutet, dass zunächst der Antrag auf die Erstattung der Bewerbungskosten gestellt wird.

Das Datum auf dem Antrag ist entscheidend.

Alternativ kann die Erstattung von Bewerbungskosten direkt in einer Eingliederungsvereinbarung geregelt werden.

Vollständige Angaben im Antragsformular machen

Im Antrag auf die Erstattung der Bewerbungskosten sollten nur ausschließlich

vollständige und nachvollziehbare Angaben gemacht werden,

damit es bei der späteren Erstattung keine Komplikationen oder zeitraubende Nachfragen gibt.

Grundsätzlich sollten als Kopie alle Anschreiben dem Antrag beigefügt werden,

sind Antwortschreiben bereits eingegangen, müssen diese als Nachweis auch mit beigelegt werden.

Sollte der Platz für die Anzahl der Bewerbungen auf dem Antragsformular nicht ausreichen,

so kann ein gesondertes Blatt genommen werden, welches dem Original-Antrag als Anlage beigefügt wird.

Wurden die Bewerbungskosten bereits durch den Arbeitgeber, bei dem Sie sich beworben haben

(oder andere Stellen) ganz oder teilweise erstattet,

ist dies unbedingt im Antrag mit zu vermerken, damit es nicht zu einer Doppelerstattung kommt.

Wichtig für Leistungsempfänger beim Jobcenter

Prüfen Sie bei einer Regelung mittels Eingliederungsvereinbarung, ob detailliert festgehalten ist,

wie oft Sie sich zu bewerben haben und dass die Bewerbungskosten erstattet werden.

Wenn das Jobcenter in der Eingliederungsvereinbarung nur vier Bewerbungen pro Monat festgeschrieben hat,

kommt man mit der Gesamtsumme hin. Schon bei fünf vorgeschriebenen Bewerbungen pro Monat

reicht der Gesamtbetrag von 260,00 Euro pro Jahr nicht mehr aus. Dann ist unbedingt Widerspruch einzulegen.

Quelle

bewerberAktiv

Datum der Aktualisierung

29.03.2024

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