Bewerbungskosten in der Steuererklärung

Bewerbungskosten in der Steuererklärung

Die Kosten für die Suche nach einem Arbeitsplatz sind Werbungskosten.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Bewerbungen erfolgreich waren oder nicht.

Zu den Bewerbungskosten gehören alle Aufwendungen, die Ihnen bei der Stellensuche entstehen.

Das sind zum Beispiel:

  • Schriftliche Bewerbungen: Ausgaben für Bewerbungsfotos, amtliche Beglaubigungen, Fotokopien,
    Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Briefpapier, Briefumschläge, Briefporto, Präsentationsmappen usw.
  • Stelleninserate, die Sie selbst in Zeitungen oder Fachzeitschriften aufgeben.
  • Telefongespräche und Korrespondenz im Zusammenhang mit der Bewerbung.
  • Bücher, die Tipps zur Bewerbung und zu Vorstellungsgesprächen geben.
  • Kurse, die auf Vorstellungsgespräche vorbereiten. Neben den Kursgebühren können Sie
    Fahrtkosten und Verpflegungskosten wie bei einer Dienstreise geltend machen.
  • Stellensuche im Internet und E-Mail-Bewerbungen: Suchen Sie im Internet nach einer neuen Arbeitsstelle
    oder senden Sie Bewerbungen per E-Mail, sind Kosten der Internetnutzung abzugfähig (z.B.Verbindungsentgelte).
  • Fahrten zu Vorstellungsgesprächen.
    Passiert auf der Fahrt ein Unfall, sind die dabei entstehenden Aufwendungen abziehbar.
  • Fertigen Sie Ihre Bewerbungsschreiben mit dem Computer an, nutzen Sie ihn beruflich.
    Deshalb können Sie von den Anschaffungskosten den entsprechenden Anteil der Nutzung geltend machen.
  • Zeitungen und Zeitschriften mit Stellenmarkt, z.B. Wochenendausgaben der ''Süddeutsche Zeitung''.

Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen für Kleidung,

die Sie speziell für das Bewerbungsfoto oder das Vorstellungsgespräch gekauft haben.

So weisen Sie die Kosten nach

Ihre Bewerbungskosten müssen Sie nachweisen oder glaubhaft machen.

Da die Zahl der schriftlichen Bewerbungen oft sehr hoch ist, empfehlen wir,

den Nachweis der Kosten zu vereinfachen: Ermitteln Sie zunächst die Kosten für eine Bewerbung

und listen Sie diese auf. Anschließend nehmen Sie die Kosten einer Bewerbung

mal der Anzahl der gesamten Bewerbungen und machen diesen Betrag in der Steuererklärung geltend.

Die Anzahl der verschickten Bewerbungen weisen Sie mit den Durchschriften Ihrer Bewerbungsschreiben

und den Antwortschreiben der Firmen nach. Die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen

belegen Sie am besten mit den jeweiligen Einladungsschreiben der Firmen.

Keine Quittungen? Macht nichts!

Wenn Sie Ihre Bewerbungskosten nicht im Einzelnen nachweisen können, dürfen Sie Ihre Aufwendungen schätzen.

Orientieren Sie sich dabei am besten an den Überlegungen des FG Köln.

Für Bewerbungen mit Bewerbungsmappe haben die Kölner Richter pauschal 8,50 Euro anerkannt,

für Bewerbungen ohne Mappe 2,50 Euro, z.B. E-Mail-Bewerbungen,

Kurz- und Initiativbewerbungen (FG Köln vom 7.7.2004, Az. 7 K 932/03 ).

Wenn die Firma die Fahrtkosten übernimmt

Oft erstatten die Firmen, die Sie zum Vorstellungsgespräch einladen, Fahrt- und Übernachtungskosten.

Oder das Arbeitsamt zahlt einen Zuschuss zu den Bewerbungskosten.

Die erstatteten Beträge und der Zuschuss sind zwar steuerfrei.

Sie müssen sie jedoch von den geltend gemachten Bewerbungskosten abziehen.

Nur wenn danach noch Aufwendungen übrig bleiben, können Sie diese als Werbungskosten absetzen.

Kein Einkommen? Machen Sie vorweggenommene Werbungskosten geltend!

Als Arbeitssuchender haben Sie oft keinen oder nur einen geringen Arbeitslohn,

z.B. bei Arbeitslosigkeit oder während einer Ausbildung. Trotzdem können Sie Ihre Bewerbungskosten

als Werbungskosten geltend machen (vorweggenommene Werbungskosten).

Geben Sie also für das Jahr, in dem Sie die Bewerbungskosten hatten, eine Steuererklärung ab.

Sind Ihre Werbungskosten inklusive Bewerbungskosten höher als Ihre Einnahmen, entsteht ein Verlust.

Dieser verringert in anderen Jahren Ihre zu zahlende Steuer.

Quelle

bewerberAktiv

Datum der Aktualisierung

03.04.2024

Info an Freunde und Bekannte

Gefällt Ihnen diese Neuigkeit? Möchten Sie Freunde und Bekannte über diese Neuigkeit informieren?

Bitte empfehlen bzw. teilen Sie diese Seite bei Facebook, Twitter, LinkedIn und/oder XING.

Für einen entsprechenden Hinweis auf dem elektronischen Weg nutzen Sie bitte die Weiterempfehlung per E-Mail.

Weitere News-Beiträge zeigen

Info zum ServiceImpressumAGBDatenschutzRechtshinweiseJobadu.de in den sozialen NetzwerkenServiceportal für Arbeitgeber