Assistierte Ausbildung (AsA)

Assistierte Ausbildung (AsA)

Schule ist vorbei. Du weißt, was du beruflich machen willst.

Aber deine Bewerbungen um eine Ausbildungsstelle waren bislang nicht erfolgreich?

Oder hast du bereits einen Ausbildungsvertrag zumindest in Aussicht,

aber du und dein zukünftiger Ausbilder seid euch nicht sicher,

ob du deinen Berufsabschluss ohne weitere Unterstützung schaffen kannst?

Sprich mit deiner Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder mit dem Jobcenter über eine Assistierte Ausbildung (AsA).

Diese können dich für die Teilnahme vorschlagen.

AsA bietet dir Hilfen

  • zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,
  • zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Wie ist die Assistierte Ausbildung aufgebaut?

Die Assistierte Ausbildung ist vom Grundprinzip her wie eine ''normale'' duale Ausbildung aufgebaut.

Das heißt, du wirst an der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb ausgebildet.

Der Unterschied liegt darin, dass du bei der Assistierten Ausbildung von Beginn an gezielt unterstützt und individuell betreut

sowie gefördert wirst, sodass du die Ausbildung erfolgreich durchziehst und danach den Einstieg in die Berufswelt schaffst.

Dabei werden deine Bedürfnisse mit den Bedürfnissen deines Betriebs in Einklang gebracht.

Die ausbildungsvorbereitende Phase ist freiwillig und dient vor allem der Orientierung.

In maximal sechs Monaten wird gecheckt, welche die richtige Ausbildung ist,

wo sie stattfinden soll und welche Art von Unterstützung du benötigst.

Außerdem wirst du fit gemacht in Sachen Bewerbung und probierst dich in der Berufspraxis aus.

Das Ziel dieser Phase ist, dass du einen passenden Ausbildungsplatz bekommst und gut vorbereitet loslegen kannst.

Ist die Vorbereitung abgeschlossen und ein Ausbildungsbetrieb gefunden kann es mit der Ausbildung losgehen.

Während dieser werden sowohl die Auszubildenden als auch die Betriebe von der Arbeitsagentur unterstützt.

Diese Unterstützung wird individuell auf dich zugeschnitten. Wenn du zum Beispiel Probleme mit der Theorie,

Sprachschwierigkeiten oder Lücken aus der Schulzeit hast, bekommst du darin Nachhilfe.

Wenn das ganze Konzept Ausbildung dir Kopfschmerzen bereitet oder sich im Betrieb

organisatorische oder zwischenmenschliche Unstimmigkeiten auftun, werden diese konkret angegangen und gelöst.

Und auch was persönliche Probleme betrifft, wirst du nicht alleine gelassen.

Du bekommst Hilfe und Beratung, wenn es zum Beispiel um Existenzsicherung geht.

Neigt sich deine Ausbildung dem Ende zu, steht der reibungslose Einstieg in eine feste Anstellung im Vordergrund.

Wie sieht die Unterstützung aus und woher kommt sie?

Wie genau die Unterstützung aussieht, wird für jeden Fall individuell entschieden.

Du bekommst genau so viel Hilfe, wie du benötigst und wie dein Ausbildungsbetrieb für angemessen hält.

So ist zum Beispiel die Vorbereitung auf die Ausbildung keine Pflicht.

Damit sich diese gezielte Unterstützung durch die ganze Ausbildung durchzieht,

finden regelmäßige Gespräche mit dir und deinem Betrieb statt,

in denen die aktuelle Lage gecheckt und gegebenenfalls die Unterstützung angepasst wird.

Die Kosten für die Maßnahmen werden durch die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter getragen.

Dazu gehören 39 Stunden pro Woche Vorbereitung,

in denen du unter anderem schon erste praktische Erfahrungen im Betrieb sammelst.

Während deiner Ausbildung können vier bis neun Stunden pro Woche

für Austausch und Lernangebote in Anspruch genommen werden.

Auch in Teilzeit ist die Assistierte Ausbildung für Alleinerziehende oder familiär stark eingebundene Jugendliche möglich.

Wie kann ich mich für eine Assistierte Ausbildung bewerben?

Der Bewerbungsprozess an sich bei einem Betrieb ist oft in die Vorbereitungszeit integriert.

Das heißt, du wirst damit nicht alleine gelassen.

Bevor das ansteht, entscheidet der für dich zuständige Berater bei der Agentur für Arbeit

beziehungsweise die Integrationsfachkraft des Jobcenters, ob du die Assistierte Ausbildung antrittst.

Dabei ist der konkrete individuelle Förderungsbedarf entscheidend.

Grundsätzlich steht die Assistierte Ausbildung allen offen, die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind,

keine berufliche Erstausbildung gemacht haben, nicht vollzeitschulpflichtig und unter 25 Jahre alt sind.

Quelle

Bundesagentur für Arbeit

Datum der Aktualisierung

11.04.2024

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