Formen der Mitarbeiterbeteiligung

Formen der Mitarbeiterbeteiligung

Vor allem im Wettbewerb um Fachkräfte kann die Mitarbeiterbeteiligung ein überzeugendes Argument darstellen.

Welche Form der Mitarbeiterbeteiligung bzw. Mitarbeiterkapitalbeteiligung die passende ist,

ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich und muss individuell angepasst werden.

Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen sind erfolgreicher, wenn ihre Arbeitnehmer beteiligt werden.

Sie können ihre Mitarbeiter besser an sich binden, da deren Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen gesteigert wird.

Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen haben einen besseren Austausch mit ihren Arbeitnehmern

und überstehen nachteilige Marktsituationen besser.

Mitarbeiter, die an Beteiligungsprogrammen teilnehmen, können am unternehmerischen Erfolg teilhaben,

sind zufriedener und können dazu beitragen, ihren Arbeitsplatz zu sichern.

Aktienbeteiligung

Die Mitarbeiter als Aktionäre können durch die sogenannte Dividende eine regelmäßige Auszahlung erhalten

und werden an der Wertentwicklung des Unternehmens beteiligt.

Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe ihres investierten Geldes.

Vorteil ist die Erhöhung der finanziellen Mittel des Unternehmens.

Je nach Form der Aktie kommt dem Arbeitnehmer ein Stimm- und Teilhaberecht zu.

Stille Beteiligung

Bei der stillen Beteiligung stellt der Mitarbeiter dem Unternehmen einen Geld- oder Sachwert zur Verfügung

und wird dadurch zum stillen Gesellschafter.

Still bedeutet hier, dass er keinen Einfluss auf die unternehmerischen Abläufe nehmen kann.

Allerdings wird er am Gewinn des Unternehmens beteiligt.

Kleinere Unternehmen können so ihr Vermögen vermehren, ohne zusätzlich Kredite aufzunehmen.

Mitarbeiterdarlehen

Die Arbeitnehmer gewähren dem Arbeitgeber ein Darlehen.

Dieses kann mit einer Bankbürgschaft gegen Insolvenz gesichert werden.

Das Unternehmen muss dadurch kein Geld von Kreditunternehmen beziehen

und eröffnet sich eine zusätzliche Möglichkeit der Kapitalbeschaffung.

Durch die Bereitstellung des Darlehens trägt der Arbeitnehmer zur Sicherung seines Arbeitsplatzes

und der Verbesserung seiner eigenen Arbeitssituation bei.

Erfolgsbeteiligung

Erreicht das Unternehmen ein festgelegtes Ziel, erhält der Mitarbeiter einen Bonus.

Die Erfolgsbeteiligung kann sich an verschiedenen Punkten orientieren,

wie dem Umsatzgewinn, der Wertsteigerung des Unternehmens, der Anzahl der Neukunden, o.ä..

Einen Unterfall davon stellt das Mitarbeiterguthaben dar.

Der Arbeitgeber zahlt dabei die anfallende Erfolgsbeteiligung nicht an seinen Mitarbeiter aus,

sondern zahlt diese auf ein internes Firmenkonto ein.

Das Geld bleibt so für eine bestimmte Zeit im Unternehmen.

Dadurch findet eine Umwidmung der Sonderzahlung zu einem Wertguthaben statt.

Das geschaffene Vermögen fließt dem Mitarbeiter dadurch zeitlich verzögert zu.

Das eingezahlte Geld wird in dieser Zeit fest oder erfolgsabhängig verzinst.

Den Mitarbeitern steht bei dieser Beteiligung kein Mitsprachrecht am Unternehmen zu.

Der Arbeitnehmer wird aber stärker an das Unternehmen gebunden und die Identifikation mit dem Unternehmen steigt an.

Quelle

Ministerium für Finanzen und Europa

Datum der Aktualisierung

17.04.2024

Info an Freunde und Bekannte

Gefällt Ihnen diese Neuigkeit? Möchten Sie Freunde und Bekannte über diese Neuigkeit informieren?

Bitte empfehlen bzw. teilen Sie diese Seite bei Facebook, Twitter, LinkedIn und/oder XING.

Für einen entsprechenden Hinweis auf dem elektronischen Weg nutzen Sie bitte die Weiterempfehlung per E-Mail.

Weitere News-Beiträge zeigen

Info zum ServiceImpressumAGBDatenschutzRechtshinweiseJobadu.de in den sozialen NetzwerkenServiceportal für Arbeitgeber