Pflege und Teilrente

Pflege und Teilrente

Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente

einen Angehörigen pflegen, können ihre Rente erhöhen.

Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen.

Mit der Wahl einer Teilrente von 99 Prozent können Pflegende jedoch erwirken,

dass die Pflegekasse auch nachdem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt.

Der Verzicht auf einen Prozent der Rente kann sich lohnen, da die Beiträge der Pflegekasse

jeweils zum 1. Juli des Folgejahres im Rahmen der Rentenanpassung die Rente erhöhen.

Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann der Rentner selbstverständlich wieder den Wechsel in die Vollrente beantragen.

Weitere Informationen

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

Datum der Aktualisierung

05.04.2024

Info an Freunde und Bekannte

Gefällt Ihnen diese Neuigkeit? Möchten Sie Freunde und Bekannte über diese Neuigkeit informieren?

Bitte empfehlen bzw. teilen Sie diese Seite bei Facebook, Twitter, LinkedIn und/oder XING.

Für einen entsprechenden Hinweis auf dem elektronischen Weg nutzen Sie bitte die Weiterempfehlung per E-Mail.

Weitere News-Beiträge zeigen

Info zum ServiceImpressumAGBDatenschutzRechtshinweiseJobadu.de in den sozialen NetzwerkenServiceportal für Arbeitgeber