Bildungskredit

Bildungskredit

Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung

von Studierenden und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten,

der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Verfügung steht.

Einkommen und Vermögen der Auszubildenden oder ihrer Eltern spielen keine Rolle.

Der Bildungskredit dient bei nicht nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung,

bei nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Finanzierung von außergewöhnlichem,

nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand, wie z.B. besonderen Studienmaterialien, Exkursionen oder Schulgebühren.

Damit die Kreditkonditionen günstig sein können, übernimmt der Bund gegenüber

der auszahlenden Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Ausfallbürgschaft (Bundesgarantie) für die Auszubildenden.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Bildungskredit wird monatlich im Voraus in gleich bleibenden Raten durch die KfW ausbezahlt.

Beantragt werden können monatliche Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten, also maximal bis zu 7200 Euro bewilligt werden.

Die Zahl der Monatsraten kann auf Antrag auf eine geringere Anzahl beschränkt werden,

wobei die Kreditsumme mindestens 1000 Euro betragen muss.

In diesem Fall kann später, bis zur Höhe von insgesamt 24 Raten, ein weiterer Bildungskredit beantragt werden.

Die Teilung des Gesamtkredites in mehr als zwei Teile ist nicht möglich.

Soweit insgesamt die Grenze von 24 Raten und 7200 Euro nicht überschritten wird,

kann gegebenenfalls neben dem monatlich auszuzahlenden Kredit, einmalig, bis zur Höhe von 3600 Euro,

ein Teil des Kredits als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden, wenn glaubhaft gemacht wird,

dass der Betrag unmittelbar für die Finanzierung eines außergewöhnlichen Aufwands benötigt wird.

Der Kredit ist von der Auszahlung an zu verzinsen.

Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen jedoch ohne Antrag gestundet.

Als Zinssatz erhebt die KfW die European Interbank Offered Rate (EURIBOR)

mit einer Laufzeit von 6 Monaten zuzüglich eines Aufschlags von einem Prozent pro Jahr.

Wer kann den Bildungskredit bekommen?

Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht.

Es handelt sich, anders als beim BAföG, um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget.

Berechtigt sind volljährige Schüler/innen, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen

oder diesen mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden,

im vorletzten und letzten Jahr dieser Ausbildung.

Ferner sind Studierende zum Bezug des Kredites berechtigt, die sich in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung befinden.

Mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert,

die auch im Rahmen des BAföG anerkannt sind.

Wie ist der Bildungskredit zurückzuzahlen?

Der Bildungskredit ist nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von 4 Jahren

in monatlichen Raten von 120 Euro an die KfW zurückzuzahlen.

Der Bildungskredit kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.

Sollte die Bürgschaft des Bundes von der KfW in Anspruch genommen werden,

weil Kreditnehmer/innen nicht ordnungsgemäß zurückzahlen,

übernimmt das Bundesverwaltungsamt die Einziehung der noch offenen Rückforderung.

Weitere Informationen

Quelle

BMBF

Datum der Aktualisierung

28.04.2024

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