Hilfe bei der Kinderbetreuung und im Haushalt
Versicherte, die eine medizinische Reha in Anspruch nehmen möchten und Kinder haben,
können für die Zeit der Reha Unterstützung bei der Kinderbetreuung und Haushaltsführung bekommen.
Die Kosten dafür können von der Deutschen Rentenversicherung übernommen werden.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass im Haushalt ein Kind lebt,
das jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Ist das Kind bereits älter als zwölf Jahre, kann die gesetzliche Rentenversicherung auf Antrag
nur die Kosten für die Kinderbetreuung tragen.
Der Antrag auf eine Übernahme der Kosten muss vor Beginn der Rehabilitation
beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.
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