Aushangpflichten für Arbeitgeber

Aushangpflichten für Arbeitgeber

Es bestehen zahlreiche Vorschriften, die den Arbeitgeber dazu verpflichten,

den Arbeitnehmern bestimmte Texte zur Kenntnis zu bringen.

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Aushangpflichten für Arbeitgeber Durch Aushänge im Betrieb sollen die Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert werden. Aus diesem Grund bestehen zahlreiche Vorschriften, die den Arbeitgeber dazu verpflichten, bestimmte Texte den Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen. Je nach Regelung soll dies in geeigneter Weise durch Auslegen, Aushängen oder Bekanntmachung geschehen. Der Arbeitgeber sollte dabei in der einschlägigen Vorschrift nachsehen, um die vorgeschriebene Art und Weise der Mitteilung einhalten zu können. In jedem Fall muss für den Arbeitnehmer die Möglichkeit bestehen, ohne Schwierigkeiten den jeweiligen Inhalt zu erfahren. Üblicherweise erfolgt ein Aushang an einem ''schwarzen Brett'' an einer allgemein zugänglichen Stelle des Betriebes. Teilweise sind in den gesetzlichen Regelungen aber auch bestimmte Aushangsorte vorgesehen (Beispiel Heimarbeitergesetz: Aushang der erforderlichen Angaben in den Ausgaberäumen). Besteht ein Betriebsrat, ist dieser über den Aushang zu unterrichten. Sind von dem Aushang ausländische Mitarbeiter betroffen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, kann eine (zusammenfassende) Übersetzung erforderlich sein. Die Wahlordnungen (siehe Tabelle) enthalten auch die Möglichkeit der Bekanntmachung über das Intranet, wenn jeder Mitarbeiter hierzu Zugang hat und Vorkehrungen zum Schutz vor Änderungen bestehen. Gesetzliche Aushangpflichten Es bestehen zahlreiche Vorschriften, aus denen sich Aushangverpflichtungen für den Arbeitgeber ergeben. Die wichtigsten sind am Ende des Merkblatts in Form einer Tabelle aufgeführt, wobei im Einzelnen zu prüfen ist, ob das Unternehmen unter die von der Regelung betroffenen Branchen oder Betriebe fällt. Freiwillige Aushänge Daneben besteht die Möglichkeit, freiwillige Aushänge vorzunehmen. Grenze hierfür ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer oder Dritter. Außerdem darf der Aushang nicht zu einer Missachtung der Fürsorgepflicht oder der betriebsverfassungsrechtlichen vertrauensvollen Zusammenarbeit führen. Verstöße gegen die Aushangpflicht Kommt der Arbeitgeber seiner Aushangpflicht nicht nach, können unterschiedliche Folgen eintreten. Der Arbeitgeber kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen eine Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt eines Schadens geworden ist. Bei den meisten Vorschriften stellt eine Verletzung der Aushangverpflichtungen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Sind betriebsverfassungsrechtliche Regelungen betroffen, können Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche bestehen, Verstöße im Zusammenhang mit Wahlen können eine Anfechtbarkeit der Wahl zur Folge haben. § 12 Abs. 5 AGG Gleichbehandlungsgesetz Arbeitsschutzvorschriften Arbeitszeitgesetz Betriebsvereinbarungen Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in NordrheinWestfalen Heimarbeitsgesetz Adressat Alle Betriebe je nach jeweilige Branche Branche (z.B. Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung, Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung) § 16 Abs. 1 alle Betriebe ArbZG beziehungsweise alle betroffenen Betriebe bei Rechtsverordnungen, abweichenden Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen § 77 Absatz 2 alle betroffenen BeBetrVG triebe § 5 Abs. 5 Inhaber einer LÖG-NRW Verkaufsstelle, die an Sonn- und Feiertagen geöffnet ist §§ 6 Satz 2, 8 Absatz 1 und 3, 19 Absatz 2 HAG Personen, die Heimarbeit ausgeben, weitergeben oder abnehmen Art und Weise Aushang oder Auslegung an geeigneter Stelle oder durch Einsatz im Betrieb üblicher Informations- und Kommunikationstechnik gemäß der einschlägigen Vorschrift an geeigneter Stelle auslegen oder aushängen oder zur Einsicht bereit halten AGG § 61b ArbGG Beschwerdestelle §13 ArbGG Behandlung von Beschwerden abhängig von der einschlägigen Vorschrift der Vorschriftstext und/oder weitere Informationen, z.B. Pläne an geeigneter Stelle zur Einsichtnahme auslegen oder aushängen Text des Gesetzes sowie der einschlägigen auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle auslegen Hinweis an der Verkaufsstelle Text der unterzeichneten Betriebsvereinbarung Öffnungszeiten an Sonnund Feiertagen in den Ausgaberäumen an gut sichtbarer Stelle beziehungsweise an der von der zuständigen Arbeitsbehörde bestimmten Stelle aushängen Vorlage des Entgeltverzeichnis Liste der beschäftigten Heimarbeiter, Entgeltverzeichnisse und sonstige Vertragsbedingungen, Entgeltregelungen nach §§ 17 - 19 sowie der bindenden Festsetzungen im Wortlaut Jugendarbeitsschutzgesetz §§ 47, 48, 54 Abs. 3 JArbSchG Mutterschutzgesetz § 18 MuSchG ses zur Einsichtnahme, falls Arbeit in Wohnung oder Betriebsstätte gebracht wird Betriebe mit mindes- an geeigneter tens einem jugendli- Stelle zur Einsicht chen Beschäftigten auslegen oder ( unter 18 Jahre) aushängen Betriebe, die regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigen, auch bei Heimarbeiterinnen Te

ilzeit- und § 18 TzBfG Befristungsgesetz Arbeitgeber mit befristet Beschäftigten Tarifvertragsgeset § 8 TVG z tarifgebundene Arbeitgeber, bei Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags alle betroffenen Arbeitgeber alle Arbeitgeber Unfallverhütungsvorschriften §§ 15 Abs. 5, 138 Siebtes Sozialgesetzbuch an geeigneter Stelle zur Einsicht auslegen oder aushängen, bei Heimarbeiterinnen in den Räumen der Ausgabe und Annahme Allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen im Betrieb bekannt machen Unterrichtung, Hinweis auf Vorhandensein der UVV und Erläuterungen zur konkreten praktischen Anwendung im jeweiligen Arbeitsbereich Text des Gesetzes und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde, ab drei Jugendlichen auch Aushang über Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausen, Ausnahmebewilligungen der Aufsichtsbehörde Gesetzestext in jeweils gültiger Fassung Information über unbefristete zu besetzende Arbeitsplätze maßgebliche Tarifverträge einschlägige Vorschriften sowie zuständige Berufsgenossenschaft und deren Geschäftsstellen Fünftes Vermögensbildungsgesetz § 11 Absatz 4 5. VermBG Arbeitgeber, die für einmalige Anlage vermögenswirksame r Leistungen Termin bestimmen Wahlen Wahlordnung zum Betriebsrat, zur Schwerbehindertenvertretung oder zum Sprecherausschuss betroffene Betriebe Bekanntgabe in Termin für Anlage geeigneter Form jedes Jahr neu, auch wenn Termin unverändert geblieben ist nach jeweiliger zum Beispiel Wahlordnung Wählerverzeichnis, Wahlvorschläge, Wahlvorstand, Wahlergebnisse

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