Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (FAQ)

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (FAQ)

Für Arbeitgeber eröffnet das beschleunigte Fachkräfteverfahren die Möglichkeit,

Fachkräfte aus dem Ausland schneller zu gewinnen und das Einreiseverfahren zu verkürzen.

Diese Broschüre gibt Ihnen Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das beschleunigte Fachkräfteverfahren.

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Schon heute können Betriebe in einigen Branchen erweitert. Für Arbeitgeber eröffnet das Gesetz mit offene Stellen nur schwer besetzen. Durch den dem beschleunigten Fachkräfteverfahren die Mög zunehmenden demografischen Wandel wird die lichkeit, Fachkräfte aus dem Ausland schneller zu Deckung des Fachkräftebedarfs eine der größten gewinnen und das Einreiseverfahren zu verkürzen. Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte blei ben. Neben der Binnenwanderung innerhalb der Diese Broschüre gibt Ihnen Antworten zu den Europäischen Union (EU), trägt die Gewinnung von wichtigsten Fragen rund um das beschleunigte qualifizierten Fachkräften aus Staaten außerhalb Fachkräfteverfahren. Hier erfahren Sie, welche der EU daher wesentlich dazu bei, den Fachkräfte- Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen, wer bedarf in Deutschland zu decken. für das Verfahren zuständig ist und an wen sich das Verfahren richtet. Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren? Durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG können Arbeitgeber in Deutsch land mit Unterstützung der Ausländerbehörde das Manfred Inden, Geschäftsführer der Eiffage Verwaltungsverfahren bis zur Einreise der auslän Infra-Nordwest GmbH: dischen Fachkraft verkürzen (siehe Frage 7). Dieses Verfahren wurde im Rahmen des Fachkräfteein- Wir haben das beschleunigte Verwanderungsgesetzes neu geschaffen. Mit dem Vor- fahren genutzt. Das hat uns im Ver liegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes und hältnis zu einer normalen Anwerbung einer Vollmacht der Fachkraft können Arbeitgeber ihre zukünftige Fachkraft unterstützen, indem sie aus dem Drittland rund sechs Monate das beschleunigte Verfahren bei der zuständigen Zeitersparnis gebracht. Ausländerbehörde in Deutschland einleiten. Die Fachkraft kann grundsätzlich aber auch weiterhin über das reguläre Visumverfahren nach Deutschland einreisen

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