Blaue Karte EU

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ermöglicht es Drittstaatsangehörigen mit einem Hochschulabschluss und einer Arbeitsplatzzusage,

die ein bestimmtes jährliches Mindesteinkommen garantiert, in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

Die Blaue Karte EU wird in Deutschland durch die zuständigen Ausländerbehörden erteilt,

die auch Ansprechpartner für alle weiteren Fragen sind.

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Die Blaue Karte hat sich als Zugangsweg für Hochqualifizierte nach Deutschland bewährt. Seit 2012 ist die Zahl der vergebenen Karten kontinuierlich gestiegen. Eine weitere Absenkung der Gehaltsschwellen könnte den Aufenthaltstitel allerdings für Zuwanderungsinteressierte noch attraktiver und für kleine und mittlere Unternehmen nutzbarer machen. Am 1. August 2012 wurde die Blaue Karte als neuer Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten in Deutschland eingeführt. Bis Ende des Jahres 2015 wurden insgesamt 41.624 Blaue Karten ausgestellt, davon 20.006 an neueingereiste Hochqualifizierte und 21.618 an Personen, die sich zuvor schon mit anderen Aufenthaltstiteln in Deutschland aufgehalten hatten. Dabei ist sowohl die Gesamtzahl als auch der Anteil der neuausgestellten Blauen Karten an neueingereiste Fachkräfte im Laufe der letzten Jahre kontinuierlich angestiegen (Abbildung). Noch immer wird rund die Hälfte der Blauen Karten an Personen vergeben wird, die sich bereits zuvor in Deutschland aufgehalten haben. Das spricht nicht gegen ihren Erfolg. Vielmehr richtet sich die Blaue Karte nicht nur an hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen wollen, sondern auch an Drittstaatenangehörige, die hier bereits einen Studienabschluss erworben haben und erwerbstätig werden wollen. Da diese keinen direkten Zugang zur dauerhaften Niederlassungserlaubnis haben, benötigen auch sie einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, womit sich die Blaue Karte anbietet. Differenziert man nach vorherigem Aufenthaltsstatus, so hatten am 31. Dezember 2015 insgesamt 6.395 Inhaber der Blauen Karte zuvor einen Aufenthaltstitel zur Ausbildung inne. Das entspricht Anteilen von 24,0 Prozent aller Inhaber der Blauen Karte und 49,7 Prozent derer, die zuvor schon mit einem anderen Aufenthaltstitel in Deutschland lebten. Bei den übrigen nicht neueingereisten Personen handelt es sich zu großen Teilen um klassische Statuswechsler, die zuvor einen anderen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit innehatten (BAMF, 2016b). Derartige Statuswechsel sind vorwiegend ein Übergangsphänomen und dürften in Zukunft immer seltener werden. Die Inhaber der Blauen Karte leben also besonders häufig in den Bundesländern mit guter Arbeitsmarktlagen und entsprechend großen Fachkräftebedarfen. Auch wenn die konkreten Beschäftigungsfelder der Inhaber der Blauen Karte in Deutschland nicht erfasst werden, lässt sich zudem sagen, dass ihre Einführung zusammen mit Initiativen wie Make-It-in-Germany dazu beigetragen hat, dass die Beschäftigung von Indern in akademischen MINT-Berufen in den letzten Jahren sehr dynamisch gewachsen ist (Anger et al., 2016). Der rechtliche Rahmen Stand August 2016 können sich Akademiker aus Drittstaaten mit einem Stellenangebot in Deutschland - für EU-Bürger gilt die Freizügigkeit - um eine Blaue Karte bemühen. Zentrale Voraussetzung für die Vergabe dieses Aufenthaltstitels ist, dass entweder ein deutscher Hochschulabschluss vorliegt oder der ausländische Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt bzw. mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Die Prüfung der Vergleichbarkeit kann bereits im Ausland angestoßen werden. Die Blaue Karte wird sowohl für befristete wie für unbefristete Stellen vergeben, so lange sie mindestens mit einem Bruttogehalt von 49.600 Euro jährlich dotiert sind. Für Absolventen mit Engpassqualifikation - das sind derzeit die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik und Humanmedizin - liegt die Gehaltsgrenze mit einem jährlichen Bruttogehalt von mindestens 38.688 Euro deutlich niedriger. Allerdings erfolgt bei einem Gehalt unter 49.600 Euro und einem ausländischen Hochschulabschluss eine Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit, ob der vereinbarte Verdienst dem ortsüblichen Niveau entspricht. Die dauerhafte Niederlassungserlaubnis kann Besitzern der Blauen Karte nach 33 Monaten erteilt werden. Weist der Antragsteller Deutschkenntnisse nach, die mindestens dem B2-Niveau entsprechen, ist dieser Schritt bereits nach 21 Monaten möglich. Damit erhalten Inhaber der Blauen Karte deutlich früher als andere Zuwanderergruppen eine dauerhafte Perspektive in Deutschland. Obwohl die Anzahl der vergebenen Blauen Karten - sowohl an neueingereiste Fachkräfte als auch an Statuswechsler - seit 2012 kontinuierlich gestiegen ist, lässt sich dennoch Verbesserungspotential identifizieren. So sind die aktuellen Gehaltsschwellen in manchen Fällen zu hoch. Dies gilt insbesondere für Hochschulabsolventen außerhalb der Engpassqualifikationen, die in den Beruf starten, aber auch für Zuwanderer, die sich in Deutschland noch weiter qualifizieren und deshalb nicht in Vollzeit arbeiten wollen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können in solchen Fällen nicht immer Einstiegsgehälter bieten, die die Schwellenwerte erfüllen. Dann bietet sich zwar häufig ein Aufenthaltstitel zur qualifizierten Beschä

ftigung nach §18 Abs. 4 AufenthG als Alternative an, dieser hat jedoch insbesondere mit Blick auf den Übergang zur Niederlassungserlaubnis substanzielle Nachteile gegenüber der Blauen Karte. Potenziale der Blauen Karte Mit dem sukzessiven Ausscheiden der großen Jahrgänge der Babyboomer aus dem Arbeitsmarkt ist in den nächsten Jahren mit einem zunehmenden Bedarf an qualifizierten Erwerbspersonen aus dem Ausland zu rechnen. Dabei steht Deutschland bei der Gewinnung von international mobilen Fachkräften im Wettbewerb mit anderen entwickelten Ländern insbesondere aus dem angelsächsischen Raum. Daher sollten die Rahmenbedingungen für die Zuwanderung so gestaltet werden, dass Fachkräften aus Drittstaaten die Entscheidung für Deutschland möglichst leicht fällt. Hierzu zählt ein modernes Einwan derungsrecht, wobei die Blaue Karte als Blaupause für andere Aufenthaltstitel dienen kann. Anders als etwa beim Aufenthaltstitel zur qualifizierten Beschäftigung nach §18 Abs. 4 AufenthG sind die Vergabekriterien für die Blaue Karte nämlich so klar und eindeutig definiert, dass sie von Zuwanderungsinteressierten und Arbeitgebern ohne weiteres nachvollzogen werden können. Da darüber hinaus kaum Interpretationsspielraum bei den Kriterien besteht, können sich Unternehmen und ausländische Fachkraft bereits im Vorhinein relativ sicher sein, ob letztlich eine Blaue Karte vergeben wird oder nicht. Zudem wurde mit dem Begriff ''Blaue Karte'' eine Marke geschaffen, die bei der Ansprache international mobiler Fachkräfte aus Drittstaaten sehr hilfreich sein kann. Ein Problem bei der Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten ist nämlich, dass das deutsche Zuwanderungsrecht mit Blick auf die Erwerbsmigration im internationalen Vergleich zwar liberal ist, aber nicht unbedingt auch so wahrgenommen wird

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