Duale Berufsausbildung (Handlungsempfehlung)

Duale Berufsausbildung (Handlungsempfehlung)

Wenn Sie als Unternehmen Ihren Fachkräftenachwuchs

selbst passgenau ausbilden, können Sie

vom externen Arbeitskräfteangebot unabhängiger werden.

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Duale Berufsausbildung. Was bringt eine duale Berufsausbildung? Anforderungen an Ausbildende und Ausbilder bzw. die Ausbilderinnen. Lohnt sich eine duale Berufsausbildung? Planung des Bedarfs an Fachkräften mit einer dualen Berufsausbildung. Planung des Ausbildungsbudgets. Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplans. Rekrutierung von Auszubildenden. Vorbereitung der dualen Berufsausbildung. Betreuung von Auszubildenden. Zu Beginn der Ausbildung. Während der Ausbildung. Gegen Ende der Ausbildung. Wenn Sie als Unternehmen Ihren Fachkräftenachwuchs selbst passgenau ausbilden, kann Ihr Unternehmen vom externen Arbeitskräfteangebot unabhängiger werden. Sie gewinnen so loyale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach Abschluss ihrer Ausbildung keine oder eine deutlich geringere Einarbeitungs-/Eingliederungszeit benötigen als neu eingestellte Fachkräfte, da sie die Unternehmensabläufe und die Unternehmenskultur kennen. Zudem können Sie Ihre Kosten, die im Zusammenhang mit Neueinstellungen bzw. gegebenenfalls auch aufgrund von Fehlbesetzungen entstehen, deutlich reduzieren. Die Berichte zufriedener Auszubildender und Ihrem Betrieb verbundener Fachkräfte können eine positive Außenwahrnehmung Ihres Unternehmens sehr unterstützen. Tätigkeitsprofile auch theoriegeminderte Ausbildungsgänge, die lediglich auf zwei Jahre ausgerichtet sind. In Abstimmung mit der zuständigen Stelle sind jedoch unter entsprechenden Voraussetzungen grundsätzlich für alle Berufe Verlängerungen oder Verkürzungen der Ausbildungszeit möglich. Für den Start in eine Berufsausbildung ist grundsätzlich kein formaler Bildungsabschluss erforderlich. Sie sind also bei der Auswahl Ihrer zukünftigen Auszubildenden nicht auf Jugendliche mit bestimmten Schulabschlüssen beschränkt. Berufliche (Erst-)Ausbildungen werden im deutschsprachigen Raum vorrangig im so genannten dualen System durchgeführt. Der oder die Auszubildende wird an zwei Lernorten ausgebildet: im Unternehmen (praktischer Teil) und in der Berufsschule (fachtheoretische Ausbildung und Allgemein bildung). Zuständig sind im Regelfall die zuständige Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern. Sie beraten zu ausbildungsrelevanten Fragen und öffentlichen Förderleistungen, die Sie gegebenenfalls in Anspruch nehmen können, wenn Sie einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen. Die zuständige Stelle ist Ihr/e zentraler Ansprechpartner/-in bei allen organisatorischen und rechtlichen Fragen einer Ausbildung. Eine duale Berufsausbildung dauert für die meisten Berufe drei bis dreieinhalb Jahre. Für einige Branchen existieren für weniger umfangreiche Angesichts der demographischen Entwicklung wird es zukünftig wichtiger werden, auch andere als bisher im Mittelpunkt stehende Zielgruppen anzusprechen - wie zum Beispiel Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne formalen Schulabschluss, junge Erwachsene (in der Regel im Alter von 20 bis 29 Jahren), die bereits einen Arbeitsplatz hatten oder haben, aber über keinen fachlichen Ausbildungsabschluss verfügen, Ihre eigenen (bisherigen) Mitarbeiter/-innen, die keinen oder aber einen fachfremden Ausbildungsabschluss haben, Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher. Weiterhin sind auch die Potenziale von Altbewerberinnen und Altbewerbern (d.h. Personen, die die Schule bereits vor dem aktuellen Bewerbungsjahr verlassen haben) hervorzuheben. Auch die Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder auch mit Schulabgängerinnen und Schulabgängern aus dem europäischen Ausland sowie mit Leistungsschwächeren kann eine Option darstellen. Die rechtliche Grundlage für die duale Ausbildung bildet das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Bevor Sie die Ausbildungstätigkeit beginnen, müssen verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt und sichergestellt werden. Passgenauigkeit Ihrer Fachkräfte: Viele Ausbildungsordnungen eröffnen Ihnen einen relativ großen Spielraum im Hinblick darauf, welche Inhalte Sie wie vermitteln wollen und können. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, auch sehr unternehmensspezifische Besonderheiten im Rahmen der Ausbildung zu vermitteln und auf diese Weise Ihre Auszubildenden genau auf ihren späteren Einsatzbereich vorzubereiten. Gestärkte Personalauswahl: Da Ihr Unternehmen potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits im Vorfeld einer späteren Beschäftigung kennenlernt, lässt sich die zu erwartende Arbeitsleistung zuverlässiger beurteilen. Dadurch können Sie das Risiko einer späteren Fehlbesetzung von Stellen deutlich reduzieren. Frühzeitige Bindung Ihrer Fachkräfte: Nach einer mehrjährigen Ausbildung werden Auszubildende die Vorteile Ihres Unternehmens zu schätzen wissen. Es besteht gegenseitiges Vertrauen und eine hohe Bindung zu Ihrem Unternehmen. Dies geht in der Regel einher mit einer hohen Motivation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die so zu leistungsstarken Stützen Ihres Unternehmens werden. Leistungserbringung: Die Auszubildenden wac

hsen sehr schnell in Ihre Arbeitsabläufe hinein und sind so schon früh produktiv tätig. Sie profitieren direkt von deren Tätigkeit. Stärkung Ihres Unternehmensimages: Indem Sie Jugendlichen eine Zukunftsperspektive geben, werden Ihr Kunden- und Lieferantenkreis, aber vor allem auch Ihr eigenes Personal sowie die Öffentlichkeit Sie als engagierten Ausbildungsbetrieb wahrnehmen. Ein Betrieb muss für eine duale Berufsausbildung über alle Einrichtungen verfügen, die für die Berufsbildung benötigt werden. Das sind je nach Ausbildungsberuf entsprechend ausgestattete Büroräume, Werkstätten und eine Grundausstattung der benötigten Maschinen und Werkzeuge. Weiterhin sollte die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl aller beschäftigten Fachkräfte im Betrieb stehen. Auf der Webseite des Bundesinstituts für Berufsbildung finden Sie nähere Informationen und ein Zahlenbeispiel, an dem Sie sich orientieren können. Ob Ihr Betrieb diese Anforderungen erfüllt, stellt die zuständige Stelle (in der Regel die Kammern) fest. Eine geringe Unternehmensgröße muss kein Grund sein, sich gegen die eigene Ausbildung zu entscheiden: Können Sie die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten allein nicht im vollen Umfang vermitteln, ist es möglich, diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte zu ergänzen. Falls keine vollständige Ausbildungseignung vorliegt, kann auch die Möglichkeit einer Verbundausbildung in Kooperation mit weiteren Ausbildungsbetrieben oder Bildungseinrichtungen geprüft werden. Nähere Informationen zu den verschiedenen Verbundmodellen in Ihrer Region geben Ihnen die Beraterinnen und Berater Ihrer zuständigen Stelle. Bei der Organisation einer Ausbildung stehen Anbieter eines externen Ausbildungsmanagements insbesondere kleineren Unternehmen beratend und unterstützend zur Seite. Sie können beispielsweise die Ausbildungsorganisation, die Auswahl der passenden Auszubildenden oder die Prüfungsvorbereitung unterstützen. Außerdem kann es hilfreich sein, Ausbildungserfahrungen mit anderen Unternehmen auszutauschen. Der oder die Ausbildende ist die Person, die mit dem Auszubildenden den Ausbildungsvertrag abschließt bzw. diesen unterzeichnet. Dies kann die Inhaberin oder der Inhaber des Unternehmens oder die Geschäftsführung des Ausbildungsunternehmens sein. Die Ausbilderin bzw. der Ausbilder ist hingegen die Person, die für die konkrete praktische Berufsausbildung verantwortlich ist. Der oder die Ausbildende sowie die Ausbilderin bzw. der Ausbilder müssen eine persönliche Eignung vorweisen, das heißt, bisher nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen haben (vgl. Berufsbildungsgesetz, § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz). Außer den persönlichen Voraussetzungen muss die Ausbilderin bzw. der Ausbilder auch die fachliche sowie eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen. Die fachlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden beispielsweise durch den Abschluss eines Ausbildungsberufs oder den Abschluss eines Studiums in der entsprechenden Fachrichtung nach gewiesen. Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse wird durch die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) geregelt. Demnach muss jede Ausbilderin und jeder Ausbilder diese Kenntnisse durch das Ablegen einer Ausbildereignungsprüfung nachweisen. In einem Lehrgang zur Ausbildung der Ausbilder (AdA) werden die entsprechenden Kompetenzen vermittelt: Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten, Ausbildung durchführen, etc

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