Leistungen des Integrationsamtes

Leistungen des Integrationsamtes

Das Integrationsamt fördert und sichert die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Es unterstützt nicht nur die Betroffenen, sondern auch ihre Arbeitgeber. Finanziell und durch persönliche Beratung.

Dieser Ratgeber stellt die einzelnen Leistungen vor. Dabei informiert er auch über Voraussetzungen,

zuständige Kostenträger und Antragstellung. Tipps und Hinweise runden den kompakten Praxis-Ratgeber ab.

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Die Leistungen des Integrationsamtes. Welche Aufgaben hat das Integrationsamt? Welche Leistungen bietet das Integrationsamt? Wann ist das Integrationsamt zuständig? Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Wie informiere ich mich über Arbeitsmarktprogramme? Was tun bei Problemen im Beschäftigungsverhältnis? Welche finanziellen Leistungen können Arbeitgeber erhalten? Investitionshilfen Behinderungsgerechte Gestaltung Welche finanziellen Leistungen können schwerbehinderte Berufstätige erhalten? Arbeitsassistenz Technische Arbeitshilfen Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes Selbstständige Existenz Wohnungshilfen Unterstützte Beschäftigung Hilfen in besonderen Lebenslagen Was macht der Integrationsfachdienst (IFD)? Was macht der Technische Beratungsdienst? Durch die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes wird das SGB IX novelliert. Bitte beachten Sie, dass sich danach eine neue Nummerierung der Paragrafen ergibt. Das Integrationsamt fördert und sichert die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Seine Aufgaben sind im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) festgelegt. Neben verschiedenen Beratungsangeboten kann das Integrationsamt auch finanzielle Unterstützung leisten. Dafür werden die Mittel der Ausgleichsabgabe verwendet, die für diesen Zweck bestimmt sind. Die Ausgleichsabgabe zahlen diejenigen Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen - also weniger als fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigten. Anreize schaffen Um die Beschäftigung zu fördern, führen Integrationsämter Arbeitsmarktprogramme und Modellvorhaben durch. Damit schaffen sie beispielsweise finanzielle Anreize für die Einstellung schwerbehinderter Menschen. Oder sie erleichtern die Beschäftigung besonders benachteiligter Gruppen von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wie behinderte Schulabgänger oder ehemalige Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Außerdem stellt das Integrationsamt Geld für die Schaffung neuer Ausbildungs- oder Arbeitsplätze bereit

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