Job bei Peter Greven GmbH & Co. KG

Werkstudent IT-Support/User Help Desk (m/w/d)

⧉ Peter Greven GmbH & Co. KG, 53902 Bad Münstereifel , Werkstudent

Info zum Arbeitgeber

Peter Greven GmbH & Co. KG ist einer der führenden Hersteller von oleochemischen Produkten,

die auf nachwachsenden Rohstoffen basieren.

Gegründet im Jahr 1923, hat sich das Familienunternehmen stetig weiterentwickelt.

Heute ist Peter Greven als Firmengruppe mit Produktionsstandorten

in Deutschland, den Niederlanden und Malaysia international aufgestellt und beliefert Kunden in über 85 Ländern.

Die Peter Greven Gruppe beschäftigt im Geschäftsfeld Oleochemie mehr als 260 Mitarbeiter

und besitzt ein weltweit ausgebautes Vertriebsnetz.

Ein weiteres Standbein der Peter Greven Gruppe ist die Tochterfirma Peter Greven Physioderm GmbH in Euskirchen.

Peter Greven Physioderm bietet ein Komplettprogramm für den beruflichen Hautschutz,

welches die Bereiche Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege, Desinfektion und Dosiertechnik umfasst.

Peter Greven Physioderm (PGP) beschäftigt über 50 Mitarbeiter.

Die gesamte Peter Greven Gruppe Oleochemie und Hautschutz umfasst mehr als 300 Mitarbeiter.

Der Tätigkeitsbereich ''IT-Beratung, IT-Produktbetreuung, IT-Kundenbetreuung''

Im Tätigkeitsbereich ''IT-Beratung, IT-Produktbetreuung, IT-Kundenbetreuung'' geht es vor allem

um die Analyse von Geschäftsprozessen und IT-Systemen,

um die Konzeption und Realisierung kundenspezifischer IT-Lösungen sowie die Beratung der Kunden und Anwender.

Im Helpdesk sollte man Probleme und Fehlermeldungen der Kunden schnell und effizient beheben.

Der Helpdesk eines Unternehmens ist in bis zu drei Level unterteilt.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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