Job bei Claranet GmbH

Werkstudent Marketing & Grafikdesign (w/m/d)

⧉ Claranet GmbH, 60314 Frankfurt am Main, Werkstudent

Info zum Arbeitgeber

Mit integrierten Hosting- und Netzwerk-Services ermöglicht Claranet Unternehmen,

sich auf ihr Kerngeschäft statt auf den Betrieb von IT-Infrastrukturen zu konzentrieren.

Seit der Gründung 1996 hat sich Claranet zu einem der führenden unabhängigen Managed Service Provider

in Europa mit 800 Mitarbeitern in sechs Ländern und 32 Rechenzentren entwickelt.

Claranet wurde im „Magic Quadrant 2014“ von Gartner als ein führendes Unternehmen für ''Cloud-Enabled Managed Hosting''

in Europa eingestuft und gehört zu den führenden Cloud-Anbietern in Deutschland (Experton Group).

  • Managed Cloud Services (Claranet Virtual Data Centre)
  • Managed Applications (Hostinglösung einschließlich des Betriebs geschäftskritischer Anwendungen)
  • Hosting und Co-Location Services
  • Disaster Recovery as a Service
  • Netzwerke (MPLS VPN, Encrypted-MPLS, IPsec VPN, SSL VPN) und Connectivity

Claranet ist nach ISO 27001 zertifiziert, dem einzigen international anerkannten Standard zur Informationssicherheit.

Darüber hinaus wurde Claranet die erfolgreiche Umsetzung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes auditiert.

Claranet ist ein carrier-neutraler Anbieter und Hostingpartner für Kunden wie Airbus, Aktion Mensch, Skoda und N24 Media.

Der Tätigkeitsbereich ''Marketing und Werbung''

Im Tätigkeitsbereich ''Marketing und Werbung'' geht es vor allem um die Gestaltung und Umsetzung

von Marketingstrategien bzw. Werbemaßnahmen, die Präsentation von Produkten oder Werbematerial,

die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Neukundengewinnung und Bestandskundenpflege.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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