Job bei pro aurum GmbH

Facility Manager/Hausmeister (w/m/d)

⧉ pro aurum GmbH, 81829 München, Minijob (Nach Vereinbarung)

Info zum Arbeitgeber

pro aurum zählt zu den ersten privaten Handelshäusern für Münzen, Barren und Edelmetalle im deutschsprachigen Raum.

pro aurum vereint Edelmetallhändler und Numismatik-Experten mit langjähriger Erfahrung seit 2003 unter einem Dach.

Die Faszination Gold ist unser Antrieb. Das ''pro'' in pro aurum steht für unser Commitment

und unsere Identifikation mit unseren Produkten und Dienstleistungen sowie für unsere Professionalität.

Wir wollen der klassischen Form der Kapitalanlage in Sachwerten zu neuem Glanz verhelfen.

Mit attraktiven Preisen und fairen Konditionen. Für Privatkunden, für Banken, für Vermögensberater,

für alle, die sich für Gold, Silber und edle Metalle interessieren - einfach und bequem, persönlich und auf Mausklick.

Wir verstehen uns als Marktentwickler und möchten diese Art der Kapitalanlage im dynamischen Wettbewerb

neuer und traditioneller Kapitalanlagen wieder ganz nach vorne bringen.

Dazu entwerfen wir innovative Produkte und Dienstleistungen stets dort, wo der Markt danach verlangt.

Wir bieten Kunden und Interessierten eine umfassende Dienstleistungs- und Produktpalette

rund um Kauf und Verkauf von Edelmetallen an.

Die Welt am Sonntag kürte uns in Ihrem ELITEREPORT dafür anno 2004 zur ''Elite der Edelmetallhändler''.

Im Jahr 2006 zählte uns die Jury des ''Entrepreneur des Jahres'' zu den Top 3 in der Kategorie ''StartUp''

und 2011 wurde uns die Auszeichnung ''Unternehmer des Jahres 2011'' vom Bundesland Bayern verliehen.

Der Tätigkeitsbereich ''Gebäudetechnik, Facility Management''

Im Tätigkeitsbereich ''Gebäudetechnik, Facility Management'' sorgt man für die Einrichtung, Pflege und Überwachung

der Ausstattung von Gebäuden sowie die Durchführung von Serviceleistungen und die Gebäudeverwaltung.

Wissenswertes über Minijobs

Eine Beschäftigung kann zum einen wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung)

und zum anderen wegen ihrer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung) geringfügig sein.

Bei der Prüfung, ob die für geringfügig entlohnte Beschäftigungen geltende Verdienstgrenze

von 520 Euro im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen.

Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate,

für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht, wobei maximal ein Jahreszeitraum (12 Monate) zugrunde zu legen ist.

Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf durchschnittlich im Jahr 520 Euro nicht übersteigen.

Das entspricht einer Verdienstgrenze von maximal 6240 Euro pro Jahr.

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie im Laufe eines Kalenderjahres

auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage

nach ihrer Eigenart, z.B. Erntehilfe, oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.

Auf die Höhe des Einkommens aus einer solchen Beschäftigung kommt es - anders als bei 520-Euro-Minijobs - nicht an.

Beschäftigte, die einen 520-Euro-Minijob aufnehmen, sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Minijobber zahlen einen Beitrag zur Rentenversicherung.

Der Arbeitgeber zahlt für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.

Der Minijobber trägt die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz.

Minijobber, die nicht der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen möchten,

können sich jederzeit auch während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses

von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen.

Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte.

Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche.

Arbeitet der Arbeitnehmer an weniger Tagen in der Woche, ist der Urlaub entsprechend umzurechnen.

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