Job bei Universitätsklinikum Essen

Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten (m/w/d)

⧉ Universitätsklinikum Essen, 45147 Essen, Berufsausbildung ab 2023

Info zum Arbeitgeber

Als universitäres Klinikum der Maximalversorgung mit einer Kapazität von rund 1300 Betten betreuen wir

mit über 5.500 Beschäftigten in 54 Kliniken, Instituten und Fachzentren jährlich 208.000 Patienten.

Unser Haus bietet medizinische Versorgung, modernste Diagnostik und umfassende Therapie

mit höchstem internationalem Standard.

Hinzu kommt ein umfangreiches Leistungsspektrum in Forschung und Lehre auf international konkurrenzfähigem Niveau.

Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bieten das Universitätsklinikum

und die DRK-Schwesternschaft Essen e.V. für die Kinder der Beschäftigten eine Betriebskindertagesstätte an.

Unser MitarbeiterServiceBüro unterstützt Sie bei der Suche nach weiteren Betreuungsplätzen für Kinder,

berät zur Pflege von Angehörigen und ermittelt auf Wunsch interne und externe Dienstleistungen.

In den Ferien bieten wir für die schulpflichtigen Kinder arbeitsplatznah ein abwechslungsreiches Programm.

Weiter bietet das Universitätsklinikum Essen seinen Mitarbeiter/innen gute Weiterbildungsmöglichkeiten,

Firmentickets über den VRR, preiswerte Parkmöglichkeiten in den Parkhäusern,

vergünstigte Mahlzeiten in der Kantine und ein jährlich stattfindendes Betriebsfest.

Für die Pflege an unserem Universitätsklinikum steht die Patientin oder der Patient,

für dessen Wohl rund um die Uhr Sorge getragen werden muss, im Mittelpunkt.

Die Berufsgruppe Pflege, mit rund 1.400 Stellen, übernimmt über die unmittelbare Versorgung der Patientinnen und Patienten hinaus

„im Hintergrund“ eine Vielzahl von Aufgaben im Rahmen einer ganzheitlichen Patientenversorgung und in der Betreuung,

Beratung und Schulung von Angehörigen; in enger Zusammenarbeit mit allen Berufsgruppen sorgt sie

als wichtigste Schnittstelle des Krankenhausbetriebes auch für effiziente Abläufe und reibungslose Kommunikation.

Tätigkeitsinhalte

Operationstechnische Assistenten* sind an der Vorbereitung und Durchführung von Operationen beteiligt.

Zunächst bereiten sie Patienten für die Operation vor und bringen sie in die richtige Position für den Eingriff.

Während der Operation assistieren sie den Ärzten*, indem sie ihnen die benötigten Instrumente und Materialien zureichen.

Zudem überwachen sie Atmung und Kreislauf der Patienten, um im Notfall schnell intervenieren zu können.

Operationstechnische Assistenten* tragen Mitverantwortung für die Hygiene im Operationssaal,

pflegen z.B. die technischen Geräte und sterilisieren die Instrumente.

Außerdem dokumentieren sie die Eingriffe und kümmern sich

gegebenenfalls um die Vorratshaltung und Ersatzbeschaffung von Operationsmaterial.

Arbeitsbedingungen

Operationstechnische Assistenten* bereiten Operationseinheiten vor

und kümmern sich um medizintechnische Geräte, z.B. Absaug-, Blutdruckmess- und Beatmungsgeräte.

Sie bringen die Patienten in die für die Operation passende Lage. Dabei beachten sie die Arbeits- und Hygienevorschriften

genau und tragen sterile Arbeitskleidung wie Einweghandschuhe, Arbeitskittel, -hosen und -schuhe sowie Haarschutzhauben.

Die OP-Räume, in denen sie sich oft aufhalten, werden künstlich beleuchtet.

Sie kommen mit Desinfektionsmitteln in Berührung,

sind in wechselnden Diensten - auch nachts und am Wochenende - tätig und leisten Bereitschaftsdienste.

Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein sind bei der Prüfung der Funktionsfähigkeit der operationstechnischen Geräte nötig.

Während Operationen assistieren sie Ärzten, Ärztinnen und anderem medizinischem Fachpersonal.

Da viele Patienten vor einer Operation Angst haben bzw. unsicher sind, ist Einfühlungsvermögen wichtig.

Kommt es während einer OP zu Komplikationen oder im schlimmsten Fall zum Tod des Patienten,

müssen Operationstechnische Assistenten* psychisch stabil und belastbar sein.

Über Patientendaten bewahren sie Verschwiegenheit.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim genannten Ausbildungsberuf beträgt sie 3 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsausbildung in Teilzeit

Wenn eine Vollzeitberufsausbildung wegen der individuellen Lebensumstände nicht möglich ist,

kann man die Ausbildung nach Absprache auch in Teilzeit absolvieren.

Bei einer Berufsausbildung in Teilzeit ist die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt.

Dafür verlängert sich die Gesamtdauer der Ausbildung entsprechend.

Eine Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich.

Finanzielle Unterstützung

Minderjährige Auszubildende, die während der Berufsausbildung in einem eigenen Haushalt leben wollen,

weil das tägliche Pendeln zwischen Ausbildungsort und Wohnort der Eltern nicht zumutbar wäre,

können die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von der Agentur für Arbeit erhalten.

Volljährige Auszubildende, die verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren

oder mit mindestens einem Kind zusammenleben, können die Berufsausbildungsbeihilfe

auch dann erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

Gezahlt wird diese Unterstützung zum Lebensunterhalt für die Dauer der Berufsausbildung.

Sie kann jederzeit beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Höhe richtet sich nach der Art der Unterbringung, den Fahrkosten und sonstigen Aufwendungen.

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