Job bei Kiefel GmbH

Praktikant Marketing (m/w/d)

⧉ Kiefel GmbH, 83395 Freilassing, Praktikum für Studenten

Info zum Arbeitgeber

KIEFEL zählt zu den Weltmarktführen in der Konzeption und Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststofffolien.

Die Kernkompetenzen liegen dabei in den Schlüssel-Technologien Fügen und Formen.

Als Partner namhafter Hersteller liefert die KIEFEL GmbH

in die Automobil-, Medizintechnik-, Kühlschrank- und Verpackungsindustrie.

Stammsitz der KIEFEL GmbH ist Freilassing/Deutschland - unser Unternehmen betreibt Niederlassungen

in den USA, Frankreich, den Niederlanden, Russland, China, Brasilien, Indonesien und Indien

und ist durch Vertriebspartner in über 60 Ländern weltweit vertreten.

Die KIEFEL GmbH gehört zur Brückner-Gruppe,

einem weltweit führenden Anbieter von Maschinen und Anlagen für die Kunststoff-Verarbeitung.

Der Tätigkeitsbereich ''Marketing und Werbung''

Im Tätigkeitsbereich ''Marketing und Werbung'' geht es vor allem um die Gestaltung und Umsetzung

von Marketingstrategien bzw. Werbemaßnahmen, die Präsentation von Produkten oder Werbematerial,

die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Neukundengewinnung und Bestandskundenpflege.

Wissenswertes zum Studentenpraktikum

Ein Praktikum für Studenten bzw. ein Studentenpraktikum soll praktische Kenntnisse und Erfahrungen

sowie die damit verbundenen Anwendungskompetenzen vermitteln, und zwar dort,

wo die Arbeit anfällt, wo reale Ergebnisse sichtbar werden und in betrieblicher Zusammenarbeit entstehen.

Studentenpraktika haben eine Qualifizierungsfunktion und eine Orientierungsfunktion:

Passe ich in eine bestimmte Branche oder gar zu einem konkreten Team?

Ist Produktion, Administration oder eher Forschung ''mein Ding''?

Zu einem Praktikum gehören grundsätzlich eine persönliche Betreuung und Anleitung

sowie ein weitgehend festgelegter Praktikumsablauf,

etwa in Gestalt eines geführten Weges durch verschiedene Funktionen,

Arbeitsbereiche und Prozessschritte, je nach Struktur des jeweiligen Anbieters des Praktikums.

Nach den Rechtswirkungen sind zwei Formen von Praktika genau zu unterscheiden: Pflichtpraktika und freiwillige Praktika.

Es ergeben sich dabei unterschiedliche Rechte und Pflichten für die Praktikanten und die Anbieter der Praktika.

Das Pflichtpraktikum ist durch Schul- oder Hochschulrecht,

z.B. in der jeweiligen Studienordnung zur Ergänzung der theoretischen Ausbildung vorgeschrieben.

Das Pflichtpraktikum ist zumeist vollständig in den Ausbildungsgang integriert,

etwa als Praxissemester oder als Vorpraktikum vor dem eigentlichen Studienbeginn oder auch während der Semesterferien.

Das freiwillige Praktikum wird meist in den Semesterferien, aber auch vor, während oder nach Abschluss

eines Studiums absolviert, in der Regel, um beispielsweise vor, neben oder nach

der Ausbildung bereits vorhandene theoretische Kenntnisse um praktische Kompetenzen zu erweitern.

Das freiwillige Praktikum ergänzt oftmals auch ein bereits absolviertes Pflichtpraktikum

oder tritt an die Stelle eines in der Studienordnung nicht vorgesehenen Praktikums.

Wegen der unterschiedlichen Rechtswirkungen ist es wichtig, die Fallgestaltungen sorgfältig zu unterscheiden.

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