Job bei SSC-Services GmbH

Werkstudent (m/w/d) Software Entwicklung

Icon Firma SSC-Services GmbH

Icon Ort 71034 Böblingen

Icon Ort Tätigkeit als Werkstudent

Info zum Arbeitgeber

Die SSC-Services GmbH bietet Beratung, Produkte und Dienstleistungen

für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Entwicklungspartnern.

Zudem ist SSC kompetenter Ansprechpartner für alle Themen rund um Daten in der Produktentwicklung.

Hierzu zählen die Bereiche Austausch, Bereitstellung, Konvertierung, Visualisierung

sowie das Management von elektroni­schen Daten im Kontext eines Product-Lifecycle-Managements.

Der Fokus der Tätigkeit von SSC liegt hauptsächlich auf der Zusammenarbeit zwischen OEM

(insbesondere im Automobilbereich, aber auch in anderen Industrien) und ihren Entwicklungspartnern und Komponentenlieferanten.

Dabei versteht sich SSC einerseits als Experte für Datenaustausch, andererseits aber als Universalist

von der Problemerfassung über die Beratung, Planung und Realisierung bis hin zum Systembetrieb.

Der Tätigkeitsbereich ''Software-Entwicklung''

Im Tätigkeitsbereich ''Software-Entwicklung'' programmiert man vor allem Anwendungen oder Systemsoftware.

Weitere Aufgabenschwerpunkte bestehen darin,

Lösungen für spezifische Anforderungen zu entwickeln oder bestehende Software anzupassen.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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