Job bei FEV EVA GmbH

Werkstudent für IT-Anwendungen (m/w/d)

Icon Firma FEV EVA GmbH

Icon Ort 80939 München

Icon Ort Tätigkeit als Werkstudent

Info zum Arbeitgeber

FEV ist ein global führender Entwicklungsdienstleister im Automobilsektor

und Innovationstreiber für unterschiedliche Industriezweige.

Professor Franz Pischinger legte dafür den Grundstein, indem er seinen akademischen und technischen Hintergrund

mit seiner Vision für kontinuierlichen Fortschritt verband.

Das Unternehmen entwickelt seit 1978 technologische und strategische Lösungen für die größten Automobilhersteller der Welt

sowie Kunden im gesamten Transport- und Mobilitätsökosystem.

Bereits 2008 installierte sie am Firmensitz die erste Ladesäule für Elektrofahrzeuge in München

und schaffte das erste batterieelektrische Dienstfahrzeug an.

Im selben Jahr gewann man verschiedene Entwicklungsprojekte im Bereich Hochvoltbatterie und E-Maschine

für einen Premium-OEM, die bis heute kontinuierlich ausgebaut werden.

Heute ist die FEV EVA GmbH etablierter Entwicklungspartner namhafter Automobilhersteller und Zulieferer.

Mit Pioniergeist und technischer Kompetenz setzt das Unternehmen immer wieder neue Maßstäbe

in der Automobilindustrie und gestaltet die Mobilität der Zukunft maßgeblich mit.

Der Tätigkeitsbereich ''Anwendungsadministration''

Der Anwendungsadministrator ist in seinem Job für die Installation, Konfiguration und Überwachung der entwickelten Software

und Applikationen in ihrem produktiven Umfeld zuständig und führt bei Bedarf entsprechende Kundenschulungen durch.

Des Weiteren gilt der Anwendungsadministrator als erster Ansprechpartner

bei technischen Fragestellungen, die im Nachhinein rund um die Software beim Kunden aufkommen.

Wissenswertes zum Werkstudentenprivileg

Werkstudenten sind immatrikulierte Studenten, die neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit in einem Unternehmen ausüben,

um auf diese Weise Praxiserfahrung zu sammeln und sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Bandbreite an Aufgaben ist äußerst vielfältig und berührt die unterschiedlichsten Studienschwerpunkte.

Meistens arbeiten Werkstudenten innerhalb von Projektteams oder assistieren bei Aktivitäten im Managementbereich.

Werkstudenten erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag,

in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie das Werkstudentengehalt vertraglich fixiert sind.

Im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs müssen Werkstudenten

keine Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur dann, wenn das Studium im Vordergrund steht,

also Zeit und Arbeitskraft des Studenten bzw. der Studentin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.

In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule.

Eine weitere Ausnahme der 20-Stunden-Grenze gilt,

wenn Werkstudenten überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende arbeiten.

Zu beachten ist, dass ein Überschreiten der 20-Stunden-Grenze

nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von 12 Monaten vorliegt.

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben,

muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg gegeben sind.

Bei Studienbewerbern, bei Promotionsstudierenden, bei Langzeitstudierenden, bei Teilnehmern an dualen Studiengängen

und während eines Urlaubssemesters findet das Werkstudentenprivileg grundsätzlich keine Anwendung.

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